Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Erkrath finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Erkrath

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Erkrath kann sie beantworten.

Wenn mehrere Personen erben, ist Streit oft vorprogrammiert. Häufig endet dieser vor Gericht. Anwaltliche Hilfe und Beratung sind oft hilfreich, um zu verhindern, dass der Nachlass durch Rechtsstreitigkeiten aufgezehrt wird. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Wenn kein Streit über die Erbanteile besteht, können die Erben die Verteilung selbst organisieren und dies in einem Vertrag festhalten. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Erkrath kann Ihnen helfen, Streit beim Thema Erbauseinandersetzung rechtzeitig vorzubeugen.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird oft um deren Zukunft gestritten: Vermietung, Verkauf oder Bewohnen – und durch wen? So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Erkrath dabei helfen, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu wahren.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Der einzelne Miterbe kann also nicht die Herausgabe des Familienschmucks oder eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Sind Sie sich unsicher, welche Regeln für eine Erbengemeinschaft gelten, dann fragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Erkrath.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Beteiligt sich ein Erbe nicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, ist dieser Erbe dafür haftbar. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Gibt es Streit um die Verwaltung des Nachlasses in einer Erbengemeinschaft, ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus Erkrath der beste Ratgeber.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Erkrath zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie schnell und einfach unser Kontaktformular verwenden. Sie können das Kontaktformular benutzen, ohne dass Ihnen dafür Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Erkrath gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.