Ihren Anwalt für Erbfolge in Freilassing finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Freilassing

Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing

Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Freilassing, der Sie berät.

Viele Streitigkeiten um Erbschaften führen zu jahrelangem Familienkrach und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?

Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Freilassing kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. In Freilassing gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?

Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Freilassing ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Freilassing darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.

Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Freilassing bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Freilassing gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.