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Anwälte für Fahrverbot in Gotha

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Gotha, weil Sie ein Fahrverbot anfechten möchten?

Ein Fahrverbot macht das Alltagsleben nicht einfacher. Womöglich drohen auch Probleme mit dem Arbeitgeber. Nicht in jedem Fall ist es berechtigt. Anwaltliche Beratung kann Ihnen vielleicht helfen. Der Anwalt-Suchservice ist Ihnen dabei behilflich, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt in Gotha zu finden.

Was kennzeichnet ein strafrechtliches Fahrverbot?

Nach einer Straftat kann man zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Zusätzlich kann das Gericht jedoch auch das Fahren verbieten. Das Gericht kann das Fahren für ein bis sechs Monate untersagen. Der Zeitraum ist damit länger, als bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Rechtskraft des Urteils bedeutet auch den Beginn des Verbotszeitraumes. Ab dann macht sich strafbar, wer trotzdem fährt. Oft wird es angeordnet bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei Trunkenheit im Verkehr. Ein versierter Rechtsanwalt aus Gotha unterstützt Sie vor Gericht. Vielleicht lassen sich die Folgen der Tat noch abmildern.

Gibt es auch Ausnahmen, in denen kein Fahrverbot verhängt wird? Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

Sie können innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben. Dies gilt bei Ordnungswidrigkeiten. Es gilt außerdem nur, wenn Ihnen innerhalb der letzten 24 Monate ansonsten keine Verkehrsdelikte zur Last gelegt wurden. Sie können gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Folge ist eine Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme. Wurde das Verbot durch Strafurteil verhängt, können Sie es das Urteil nur insgesamt anfechten – durch Berufung oder Revision. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Gotha kann Ihnen unter Umständen dabei helfen, mobil zu bleiben.

Was sind die Gründe für ein Fahrverbot?

Ein Grund kann eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sein. Hier droht ein Verbot, ein bis drei Monate lang ein Fahrzeug zu bewegen. Fahrten unter Drogeneinfluss oder mit mehr als 0,5 Promille Alkohol können ein Anlass dafür sein, aber auch größere Geschwindigkeitsübertretungen. Auch zusätzlich zu einer gerichtlichen Geld- oder Freiheitsstrafe wegen einer Straftat kann es jedoch zu einem solchen Verbot kommen. Während des Verbotes ist der Führerschein bei der Behörde abzugeben. Nach Ende des Zeitabschnitts erhält man ihn zurück. Eine Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt in Gotha ist nach Regelverstößen im Straßenverkehr zu empfehlen.

Oft ist vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot die Rede. Was ist darunter zu verstehen?

Wird von einer Behörde oder einem Gericht ein Bußgeld oder eine Geldbuße ausgesprochen, kann zusätzlich auch das Fahren verboten werden. So wird ein Tempoverstoß um 31 bis 40 km/h im Ort oder 41 bis 50 km/h außerorts dazu führen, dass man einen Monat ohne Führerschein ist. Fahrten unter Drogeneinfluss oder mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut kosten den Führerschein für einen Monat. Ein Rotlichtverstoß schlägt ebenfalls mit einem Monat zu Buche, wenn die Ampel über eine Sekunde lang rot war. Eine Beratung bei einem Anwalt in Gotha, kann Ihnen helfen, mobil zu bleiben.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt, um gegen Ihr Fahrverbor vorzugehen.

Auch in Gotha gibt es fähige Rechtsanwälte, die Sie im Bereich Verkehrsrecht beraten können. Bei uns finden Sie eine Auflistung. Zu den Profilen der Anwälte mit weiteren Informationen zu deren Tätigkeit gelangen Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular bietet Ihnen die Möglichkeit einer einfachen und schnellen Kontaktaufnahme mit einem der Rechtsanwälte. Natürlich ist die Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann schnellstmöglich melden, um einen Termin mit Ihnen abzusprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Gotha gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.