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Anwälte für Baumängel in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Wolfgang Raithel
Bahnhofstraße 21
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Wenn es um einen Baumangel geht, ist fachkompetente Beratung hilfreich – hier finden Sie Ihren Anwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Baumängel bereiten Bauherren häufig noch nach Jahren Probleme. Gehen Sie rechtzeitig juristisch gegen die Verantwortlichen vor. Notfalls können Sie vor Gericht Ihre Gewährleistungsansprüche einklagen oder das Bauunternehmen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen im Zivilrecht erfahrenen Anwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu finden.

Was für Baumängel kommen besonders häufig vor?

Heutige Baustoffe müssen exakt nach Vorgabe des Herstellers verartbeitet werden. Passiert dies nicht, kommt es oft zu Rissen in Putz und Mauerwerk. Dämmschichten dürfen nicht feucht werden. Eine undichte Dampfsperre zerstört die Dämmung durch Durchfeuchtung. Fenster werden häufig nicht fachgerecht eingebaut. Die Folgen sind Luftzug und das Eindringen von Feuchtigkeit zwischen Fenster und Wand. Unzureichend getrocknetes Bauholz bekommt nach dem Einbau häufig Risse. Diese können sogar die Stabilität des Baus gefährden. Bei Baumängeln ist oft kompetente anwaltliche Beratung entscheidend. In Höhenkirchen-Siegertsbrunn finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Welche Rechte haben Bauherren?

Ein Baumangel gibt dem Bauherrn das Recht auf Nacherfüllung, also auf Nachbesserung zur Beseitigung des Problems. Ist die vom Bauherrn gesetzte Frist zur Nacherfüllung abgelaufen, kann der Bauherr das Problem anderweitig beseitigen lassen und dem Verursacher in Rechnung stellen. Auch eine Minderung des vereinbarten Werklohns oder ein Rücktritt vom Vertrag kommen unter Umständen in Betracht. Als Auftraggeber können Sie auch Schadensersatz fordern, wenn es infolge unsachgemäßer Arbeiten zu weiteren Schäden gekommen ist. Ein genauer Abgleich der durchgeführten Arbeiten mit der Leistungsbeschreibung ist nötig. Ein versierter Rechtsanwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn kann Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen beraten.

Wie komme ich bei einem Baumangel zu meinem Recht?

Es ist einfacher, einen Mangel vor der Bauabnahme geltend zu machen. Mit dieser geht die Beweislast auf den Bauherren über. Melden Sie dem Bauunternehmer das Problem schriftlich und beschreiben Sie den Fehler genau. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist in der Regel erforderlich. Die Frist sollte auch realistisch bemessen sein. Das Schreiben sollte sich an den richtigen Ansprechpartner richten. Dies wäre etwa der Generalunternehmer, nicht aber ein reiner Subunternehmer. Bei der Formulierung hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Was ist eigentlich mit dem Begriff „Baumangel“ gemeint?

Wurde der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen, besteht ein Mangel, wenn das Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wie der Bau ausgeführt werden muss, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Plänen. Insbesondere bei einem Vertrag nach der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) kann ein Mangel auch vorliegen, wenn anerkannte Regeln der Technik verletzt wurden. Das Problem muss zum Zeitpunkt der Abnahme des Werkes durch den Bauherren vorgelegen haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn kann Ihnen sagen, welche Rechte Ihnen im Einzelfall zustehen.

Hier finden Sie einen versierten Anwalt für Ihre Fragen zu Baumängeln – wir helfen Ihnen weiter!

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