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Enterbung ist ein deutliches Mittel, um bestimmte Erben möglichst wenig Vermögen hinterlassen zu müssen. "Gar nichts" erben diese aber dann auch nicht, sondern im Normalfall immer noch den Pflichtteil. Dieser ist nicht unerheblich.

Anwälte für Enterbung in Karlsruhe

Rechtsanwalt Arno Stengel
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Ekkehard Kügler
Am Storrenacker 1a
76139 Karlsruhe
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Beiertheimer Allee 60
76137 Karlsruhe
Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe

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Mit der Enterbung wird versucht, dass bestimmte Nachkommen möglichst wenig erben. "Möglichst wenig" deshalb, da der Pflichtteil bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Straftat) nicht entzogen werden kann. Und der Pflichtteil setzt sich immerhin aus der Hälfte des gesetzlichen Erbes zusammen. Eine Enterbung wird aber häufig auch bewusst und mit der Zustimmung der Erbenden durchgeführt, um z.B. ein Familienunternehmen zu erhalten. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt es dazu ausdrückliche Sonderregeln. Ihre Frage zur Enterbung stellen Sie bitte an einen Anwalt für Erbrecht. Anwälte für Erbrecht in Karlsruhe finden Sie gleich auf diesen Seiten.