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Anwälte für Testament in Köln

Rechtsanwalt Ulrich Bruns
An Groß St. Martin 8
50667 Köln
Rechtsanwalt Wolfgang Declair
Rodenkirchener Straße 57
50997 Köln
Rechtsanwalt Dr. Jörg Luxem
An der Pauluskirche 3-5
50677 Köln
Rechtsanwalt Dr. Peter Bitzer
Berrenrather Straße 393
50937 Köln

Ihren Anwalt in Köln für Fragen rund ums Testament finden Sie hier.

Viele Menschen machen Fehler bei der Erstellung Ihres Testaments. Jahrelange Gerichtsprozesse um Erbstreitigkeiten können die Folge sein. Schnell und kostenlos können Sie über den Anwalt-Suchservice einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie bewahre ich mein Testament am besten auf und kann ich es widerrufen?

Ein eigenhändig verfasstes Dokument können Sie zu Hause aufbewahren. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Widerrufen können Sie es, indem Sie es vernichten und durch ein neues Dokument ersetzen. Datieren Sie solche Unterlagen immer! Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Sie können aber auch ihr selbst erstelltes Dokument zum Nachlassgericht geben. Dort wird es in einem Register verzeichnet. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln kann Sie zum Widerruf Ihres letzten Willens beraten.

In welcher Form kann ein Testament errichtet werden?

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden – mit Unterschrift, Ort und Datum. Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen oder diesem in handschriftlicher Form übergeben. Es wird beim Amtsgericht aufbewahrt. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Ein Erbvertrag ist eine beiderseitige Vereinbarung. Er kann mit einem Ehevertrag verbunden werden. Bei der Erstellung solcher Dokumente hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt.

Was muss man zum gemeinschaftlichen Testament wissen, zum Beispiel bei Ehegatten?

Allein Ehegatten können einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Treffen sie darin Verfügungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, lassen sich diese nicht durch eine Einzel-Verfügung wieder aufheben. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Im Berliner Testament erfolgt eine gegenseitige Erbeinsetzung. Die Kinder beerben dann den Elternteil, der am längsten lebt. Ein erfahrener Anwalt in Köln kann Ihnen dabei helfen, eine letztwillige Verfügung zu erstellen oder auszulegen.

Unter welchen Umständen ist ein Testament unwirksam oder nichtig?

Es kann wegen formeller Fehler unwirksam sein, etwa wegen einer fehlenden Unterschrift oder wegen Anfertigung per Drucker. Ist der Verfasser beim Anfertigen nicht testierfähig, etwa wegen Geistesschwäche, ist es ebenfalls unwirksam. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Ihre Verfügung muss von Ihnen höchstpersönlich errichtet werden und Dritte dürfen darauf keinen Einfluss nehmen. Sonst ist sie unwirksam. Im Zweifel kann Sie ein kompetenter Anwalt aus Köln zu Ihrem letzten Willen beraten.

Wo finde ich einen kompetenten Anwalt, der mich zu meinem Testament berät?

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Köln tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Zur besseren Orientierung finden Sie in den Profilen der Juristen nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden, ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Köln gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.