Ihren Anwalt für Erbfolge in Landstuhl finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Landstuhl

Rechtsanwalt Volker Koch
Kaiserstraße 54b
66849 Landstuhl

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Landstuhl, der sie kompetent berät.

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Die Erbfolge bestimmt darüber, wer etwas vom Nachlass erhält – und zu welchem Anteil. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Landstuhl kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. In Landstuhl gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Landstuhl ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Landstuhl darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Landstuhl tätige Anwälte für Erbrecht auf. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Landstuhl gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.