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Anwälte für Testament in Linz

Ihren Anwalt in Linz für Fragen rund ums Testament finden Sie hier.

Nicht wenige Testamente weisen Fehler auf, die später erhebliche Auswirkungen haben können. Leicht kann es passieren, dass völlig unbeabsichtigte Folgen zustande kommen. Unsere Seite hilft Ihnen dabei, schnell und bequem ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Erbrecht zu vereinbaren.

Was muss man zum gemeinschaftlichen Testament wissen, zum Beispiel bei Ehegatten?

Allein Ehegatten können einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Treffen sie darin Verfügungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, lassen sich diese nicht durch eine Einzel-Verfügung wieder aufheben. Zulässig ist ein Widerruf, aber nur zu Lebzeiten des jeweils anderen Ehegatten. Eine Besonderheit ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Der länger Lebende vererbt dann das Gesamtvermögen an die Kinder. Bei allen Fragen zum gemeinschaftlichen letzten Willen kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt in Linz tatkräftig unterstützen.

Unter welchen Umständen ist ein Testament unwirksam oder nichtig?

Es kann wegen formeller Fehler unwirksam sein, etwa wegen einer fehlenden Unterschrift oder wegen Anfertigung per Drucker. Ist der Verfasser beim Anfertigen nicht testierfähig, etwa wegen Geistesschwäche, ist es ebenfalls unwirksam. Womöglich wurden in einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag schon Regelungen getroffen, die sich nun nicht mehr ändern lassen. Ein letzter Wille ist nur wirksam, wenn er höchstpersönlich vom Erblasser niedergelegt wird und ohne den Einfluss anderer Personen. Um unerwünschte Folgen für Ihre Angehörigen abzuwenden, sollten Sie sich rechtzeitig von einem kompetenten Anwalt aus Linz beraten lassen.

Wie bewahre ich mein Testament am besten auf und kann ich es widerrufen?

Ein eigenhändig verfasstes Dokument können Sie zu Hause aufbewahren. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Widerrufen können Sie es, indem Sie es vernichten und durch ein neues Dokument ersetzen. Datieren Sie solche Unterlagen immer! Das Nachlassgericht bewahrt für Sie Ihr notarielles Testament auf. Dieses kann widerrufen werden, indem Sie es sich zurückholen. Sie können dem Nachlassgericht auch Ihr selbst verfasstes Dokument zur Aufbewahrung anvertrauen. Ein zentrales Register gibt Auskunft über alle dort verwahrten Dokumente. Ein Rechtsanwalt aus Linz kann Ihnen auch zur richtigen Aufbewahrung und zum Widerruf Ihrer Verfügungen wertvolle Tipps geben.

In welcher Form kann ein Testament errichtet werden?

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden – mit Unterschrift, Ort und Datum. Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen oder diesem in handschriftlicher Form übergeben. Es wird beim Amtsgericht aufbewahrt. Steht ein Todesfall bevor, ohne dass ein Notar erreichbar ist, kann ein Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen aufgenommen werden. Außerdem gibt es noch den Erbvertrag. Dieser stellt eine Vereinbarung dar und kann vom Erblasser nicht einfach widerrufen werden. Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts gewährleistet, dass Sie nur das verfügen, was Sie bezwecken möchten.

Wo finde ich einen kompetenten Anwalt, der mich zu meinem Testament berät?

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Linz tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Zur besseren Orientierung finden Sie in den Profilen der Juristen nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Wenn Sie sich für einen Anwalt entschieden haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Das Versenden einer Nachricht über das Kontaktformular verursacht für Sie keine Kosten und ist unverbindlich. Sie erhalten dann vom ausgesuchten Anwalt baldmöglichst eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Linz gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.