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Anwälte für Erbengemeinschaft in Lohne (Oldenburg)

Rechtsanwalt Stefan Wilke
Deichstraße 6
49393 Lohne (Oldenburg)

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Lohne (Oldenburg), weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie rechtzeitig und ganz einfach einen Beratungstermin vereinbaren - mit einem Anwalt für Erbrecht.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Dieser Schritt bedeutet auch das Ende der Erbengemeinschaft, da es danach keinen Nachlass mehr gibt, für den diese die Verantwortung trägt. Die Miterben können den Nachlass selbst unter sich aufteilen, wenn sich alle über Vorgehen und Anteile einig sind. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Eine Erbauseinandersetzung kann schnell zum Streit führen. Ein guter Fachanwalt für Erbrecht in Lohne (Oldenburg) kann helfen.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Oft bekommt jeder einen unterschiedlichen Anteil am Nachlass. Nicht jeder hat dafür Verständnis. Ist eine Immobilie vererbt worden? Dann gibt es oft Streit um das weitere Vorgehen bezüglich Verkauf oder Bewohnen durch Familienmitglieder. So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Bei der Wahrung Ihrer Rechte in der Erbengemeinschaft hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Lohne (Oldenburg).

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Alle dürfen nur gemeinsam Rechte am Nachlass ausüben – nicht einzeln oder anteilig. Dies nennt man Gesamthandsgemeinschaft. Ein einzelner Miterbe kann also keine Gegenstände aus dem Erbe an sich nehmen oder einen Teil des Geldes vom Konto abheben. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Lohne (Oldenburg) kann Sie zum richtigen Umgang mit der Erbengemeinschaft beraten.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Um nichts zu kümmern brauchen sie sich allenfalls dann, wenn ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker die Arbeit übernimmt. Weigert einer der Miterben sich, daran teilzunehmen, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so haftet der Betreffende dafür. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie in Lohne (Oldenburg) zum Thema Nachlassverwaltung in der Erbengemeinschaft beraten.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Lohne (Oldenburg) sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie durch einen Klick auf den Button "Kontaktdaten“. Die einfache und schnelle Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl ermöglicht Ihnen unser Kontaktformular. Sie können das Kontaktformular benutzen, ohne dass Ihnen dafür Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Der Jurist, den Sie ausgewählt haben, wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Lohne (Oldenburg) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.