Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Mainz finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Mainz

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Mainz, wenn es in Ihrer Erbengemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommt.

Wenn mehrere Personen erben, ist Streit oft vorprogrammiert. Häufig endet dieser vor Gericht. Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie rechtzeitig und ganz einfach einen Beratungstermin vereinbaren - mit einem Anwalt für Erbrecht.

Um welche Fragen entsteht in der Erbengemeinschaft am häufigsten Streit?

Freiwillig nimmt niemand an einer Erbengemeinschaft teil. Manche Angehörige einer Person sind schon seit Jahren zerstritten. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird oft um deren Zukunft gestritten: Vermietung, Verkauf oder Bewohnen – und durch wen? Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein im Thema Erbengemeinschaft erfahrener Rechtsanwalt aus Mainz kann Sie fachkundig beraten.

Was muss ich mir unter einer Erbengemeinschaft vorstellen?

Eine solche Gemeinschaft beerbt gemeinsam eine andere Person. All ihre Mitglieder sind Miterben. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Der einzelne Miterbe kann also nicht die Herausgabe des Familienschmucks oder eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Kommt es zum Streit in einer Erbengemeinschaft, hilft ein kompetenter Anwalt aus Mainz.

Auf welche Weise wird die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft organisiert?

An der Nachlassverwaltung müssen alle Miterben gemeinschaftlich mitwirken. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Beteiligt sich ein Erbe nicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, ist dieser Erbe dafür haftbar. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Mainz kann Ihnen mehr Informationen zur Nachlassverwaltung in der Erbengemeinschaft geben.

Was bedeutet der Begriff Erbauseinandersetzung und welche Folgen hat diese für die Erbengemeinschaft?

Die Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung der Nachlassgegenstände unter den verschiedenen Miterben. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Wenn kein Streit über die Erbanteile besteht, können die Erben die Verteilung selbst organisieren und dies in einem Vertrag festhalten. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Kommt es zum Streit unter den Miterben, kann die Beratung durch einen guten Anwalt aus Mainz hilfreich sein.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, einen guten Anwalt für Ihr Problem in Sachen Erbengemeinschaft zu finden.

Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Mainz schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht befassen. Klicken Sie auf "Kontaktdaten" – dort finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Arbeit. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie schnell und einfach unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom ausgesuchten Anwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung erhalten.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Mainz gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.