Ihren Anwalt für Erbfolge in Marienfeld finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Marienfeld

Rechtsanwalt Johannes Sieweke
Haverkampstraße 19
33428 Marienfeld

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Marienfeld, der sie kompetent berät.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Die Erbfolge entscheidet darüber, wer wirklich etwas erhält – und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung kommen dann die Großeltern des Erblassers sowie Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Wenn es Erben einer vorrangigen Ordnung gibt, sind Erben der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. In Marienfeld finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Ein weiteres Viertel kommt dazu, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, also ohne Vereinbarung zum Güterstand. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte mindestens die Hälfte – auch, wenn es noch Geschwister oder andere Erben zweiter Ordnung gibt. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Marienfeld kann Sie beraten.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Selbst in EU-Staaten gibt es zum Teil kein Ehegattenerbrecht und keinen Pflichtteil. Oder Pflichtteilsberechtigte sind Erben und haften für Schulden des Erblassers. In der EU gilt: Es wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet. Dieses geht einem Testament ohne Rechtswahl vor. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Marienfeld – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers und entspricht dessen Willen. Mittel dafür sind das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis – man spricht dabei von letztwilligen Verfügungen. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Marienfeld kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Marienfeld tätige Anwälte für Erbrecht auf. Unsere Kanzleiprofile enthalten hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular hilft Ihnen dabei, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu senden. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Marienfeld gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.