Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Bad Homburg finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Bad Homburg

Rechtsanwalt Martin Siebert
Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Bad Homburg!

Eigenbedarf ist einer der Gründe, aus denen ein Mietverhältnis ordentlich und mit Frist gekündigt werden darf. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Bad Homburg finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Bad Homburg wenden.

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Homburg.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Homburg kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Bad Homburg tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!