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Anwälte für Erbfolge in Metzingen

Rechtsanwältin Christine Wörn
Schönbeinstraße 16
72555 Metzingen

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Metzingen, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge entscheidet darüber, wer wirklich etwas erhält – und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Metzingen kann helfen.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Metzingen kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Metzingen beraten lassen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Metzingen kann Sie beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Metzingen schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Metzingen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.