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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vermächtnis

Rechtsanwältin Anke-Jonna Jovy
Hohenstaufenring 63
50674 Köln
Rechtsanwalt Jörg Daube
Witteringstraße 1
45130 Essen

Vermächtnis: Was tun?

Was ist ein Vermächtnis?

Das Vermächtnis ist eine Möglichkeit, mit der ein Erblasser einen bestimmten Teil seines Vermögens bestimmten Personen hinterlassen kann. Mit einem Vermächtnis nimmt der Erblasser einen bestimmten Teil aus seinem Nachlass heraus und trifft für diesen Teil seines Vermögens eine besondere Bestimmung.

Vermächtnis hat nichts mit "erben" zu tun"

Dadurch kann er genau festlegen, dass beispielsweise ein guter Freund seine Münzsammlung oder die Geliebte die Almhütte erhält und sich darüber nicht mit Erben auseinandersetzen muss. Aus diesem Grund kann man das Vermächtnis auch als Einzelzuwendung bezeichnen, denn Erbe im formellen Sinn wird der Vermächtnisnehmer nicht, er wird nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Es gibt nicht DAS Vermächtnis

Außerdem unterscheidet man zwischen Geldvermächtnis, Forderungsvermächtnis und dem Sachvermächtnis (Immobilien aber auch bewegliche Sachen). Weitere Arten vom Vermächtnis sind etwa das Stückvermächtnis, das Zweckvermächtnis, das Vorausvermächtnis, das Quotenvermächtnis oder das Wahlvermächtnis.

Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft - Rechte und Pflichten

Die beiden Begriffe werden häufig fälschlicherweise synonym verwendet. Der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft besteht darin, dass der Vermächtnisnehmer - auch Begünstigter genannt - nicht zum Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird, also nicht zum Erben. Das hat unter anderem auch zur Folge dass ein Vermächtnisnehmer nicht für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haftet. Im Gegensatz zur Erbschaft sind also mit dem Vermächtnis keine umfangreichen Pflichten verbunden, wie etwa die Pflicht zur Prüfung der Überschuldung des Nachlasses. Der Vermächtnisnehmer erhält mit dem Vermächtnis lediglich einen Herausgabeanspruch auf die ihm vermacht Sache gegenüber den Erben oder der Erbengemeinschaft.

Pflichtteil kann Vermächtnis unwirksam machen!

Grundsätzlich steht es jedem Erblasser frei, seinen Nachlass durch die Einsetzung von Erben und der Anordnung von Vermächtnissen aufzuteilen. Allerdings darf das nicht Pflichtteilsansprüche von Verwandten oder des Ehegatten negativ beeinträchtigen, z. B. bei einem Immobilien-Vermächtnis. In einem solchen Fall ist das Vermächtnis entweder unwirksam oder der Erbe hat einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Vermächtnisnehmer.

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Wurde Ihnen ein Auto oder ein Haus als Vermächtnis zugewendet? Sie wollen nun wissen, wie Sie diesen Anspruch geltend machen können? Oder wollen Sie als Pflichtteilsberechtigter wissen, welche Auswirkungen ein Vermächtnis auf Ihren Pflichtteil hat? Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht und nehmen Sie hier unverbindlich Kontakt auf.


zuletzt aktualisiert am 11.07.2017