Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Mühlheim am Main finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Mühlheim am Main

Rechtsanwältin Silke Helbrecht
Offenbacher Straße 1
63165 Mühlheim am Main

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Mühlheim am Main, wenn es in Ihrer Erbengemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommt.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft gibt es oft Streit um die Gültigkeit testamentarischer Verfügungen oder den Umgang mit dem Nachlass. Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Um welche Fragen entsteht in der Erbengemeinschaft am häufigsten Streit?

Freiwillig nimmt niemand an einer Erbengemeinschaft teil. Manche Angehörige einer Person sind schon seit Jahren zerstritten. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Ein häufiger Grund für Streit ist der Umgang mit dem geerbten Familienheim: Behalten, verkaufen oder vermieten? Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein in Mühlheim am Main ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren.

Was muss ich mir unter einer Erbengemeinschaft vorstellen?

Eine solche Gemeinschaft beerbt gemeinsam eine andere Person. All ihre Mitglieder sind Miterben. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Ein einzelner Miterbe kann also nicht bestimmte Gegenstände in Besitz nehmen oder mit einem Anteil der Erbschaft nach Belieben verfahren. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Mühlheim am Main kann Ihnen erläutern, worauf es bei der Erbengemeinschaft ankommt.

Auf welche Weise wird die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft organisiert?

An der Nachlassverwaltung müssen alle Miterben gemeinschaftlich mitwirken. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, weil ein Erbe sich nicht beteiligt, können ihn die anderen auf Schadensersatz verklagen. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Kommt es zum Streit um die Verwaltung des Erbes in Ihrer Erbengemeinschaft? Ein Fachanwalt für Erbrecht in Mühlheim am Main weiß Rat.

Was bedeutet der Begriff Erbauseinandersetzung und welche Folgen hat diese für die Erbengemeinschaft?

Die Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung der Nachlassgegenstände unter den verschiedenen Miterben. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Wenn alle Miterben sich über die Aufteilung einig sind, können sie den Nachlass selbst unter sich verteilen und dies vertraglich absichern. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt aus Mühlheim am Main hilft Ihnen, falls es bei der Aufteilung dann doch Streit geben sollte.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, einen guten Anwalt für Ihr Problem in Sachen Erbengemeinschaft zu finden.

Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Mühlheim am Main schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht befassen. Klicken Sie auf "Kontaktdaten" – dort finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Arbeit. Einfacher wird die Kontaktaufnahme zum ausgewählten Rechtsanwalt durch unser Kontaktformular. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Dann können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Mühlheim am Main gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.