Ihren Anwalt für Abfindung in Koblenz finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Koblenz

Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)

In Koblenz gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Eine Abfindung soll Sie entschädigen, wenn Sie Ihren Job verlieren. Sie kann jedoch für Sie auch Nachteile haben. Diese einmalige Zahlung ist meist Verhandlungssache. Gute rechtliche Beratung kann hier helfen. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie ohne Kosten zügig einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Koblenz.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dann können Sie das Geld auf die Steuererklärungen von fünf Jahren verteilen. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Ein versierter Rechtsanwalt in Koblenz kann Sie rund um das Ende Ihres Arbeitsvertrages beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Arbeitsgerichte verurteilen den Arbeitgeber zur Zahlung einer solchen Entschädigung, wenn der Arbeitnehmer gewinnt, ihm aber die Fortsetzung der Tätigkeit nicht zuzumuten ist. Manchmal weist der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung darauf hin, dass der Adressat bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält. Auch in Koblenz gibt es kompetente Rechtsanwälte, die Sie gern zu allen Fragen rund um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses beraten.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Betriebsräte oder Personalräte können zum Teil bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aushandeln – denn ihre Kündigung ist ansonsten problematisch. Ein langes Gerichtsverfahren kann für den Arbeitgeber teuer werden. Mit Verhandlungsgeschick kann stattdessen eine gute Entschädigungszahlung erzielt werden. Derartige Verhandlungen sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung führen. Ein versierter Jurist aus Koblenz kann Ihnen helfen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Einen Aufhebungsvertrag betrachtet das Jobcenter als freiwillige Arbeitsaufgabe. Daher verhängt es eine Sperrzeit. Diese beträgt bei aus Sicht des Jobcenters freiwilliger Arbeitsaufgabe 12 Wochen und sie verkürzt die Anspruchsdauer. Vor Absprachen mit dem Chef sollten Sie daher einen guten Anwalt aus Koblenz prüfen lassen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie lohnt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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