Ihren Anwalt für Erbfolge in München finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in München

Rechtsanwältin Renate Maltry
Hohenzollernstraße 89
80796 München
Rechtsanwältin Dr. iur. Katharina Wild
Fürstenfelder Straße 13
80331 München
Rechtsanwalt Matthias Glomb
Perhamerstraße 9 (Rgb.)
80687 München
Rechtsanwalt Klaus-Peter Nath
Herzog-Wilhelm-Straße 9/I
80331 München

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in München wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Ist eine solche eigene Willensäußerung wegen Fehlern unwirksam, entscheidet wieder die gesetzliche Regelung darüber, wer erbt. Ein versierter Anwalt in München kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Wenn also beispielsweise Kinder des Erblassers existieren, werden dessen Geschwister nichts erben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in München kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt auch hier ein weiteres Viertel dazu. Ein versierter Rechtsanwalt aus München kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. In einem Testament kann und sollte man regeln, dass das deutsche Recht auch auf das ausländische Vermögen zur Anwendung kommt. Ein kompetenter Anwalt in München kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In München sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in München gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.