Autor: RA Dr. Geert Johann Seelig, Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2022
Werbekennzeichnungspflicht von Influencerbeiträgen bei Erhalt einer Gegenleistung – Influencer III
Fördert eine Influencerin durch einen Instagrambeitrag über Waren oder Dienstleistungen den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt sie unlauter i.S.d. § 5a Abs. 6 UWG, wenn ihr diese Waren oder Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt...