Ihren Anwalt für Erbfolge in Niederwiesa finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbfolge in Niederwiesa

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Niederwiesa, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Niederwiesa – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Niederwiesa kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. In Niederwiesa finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Niederwiesa kann Sie beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Niederwiesa schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Niederwiesa gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.