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Anwälte für Erbengemeinschaft in Oberhausen-Rheinhausen

Rechtsanwalt Oliver Kirschner
Hauptstraße 57
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Rechtsanwalt Dr. iur. Martin Thome
Hauptstraße 57
68794 Oberhausen-Rheinhausen

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Oberhausen-Rheinhausen, weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

Eine Erbengemeinschaft bietet viele Möglichkeiten für Missverständnisse und Streitigkeiten. Fachkundige Beratung hilft, teure Folgen zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Als Mitglied dieser Gemeinschaft kann man also nicht einen einzelnen Gegenstand oder einen prozentualen Anteil an sich nehmen. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert sich ein Erbe, tätig zu werden, und entsteht dadurch ein Schaden, macht sich dieser gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Oberhausen-Rheinhausen kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Die Miterben können die Verteilung selbst vornehmen, wenn unter ihnen Einigkeit besteht. Es empfiehlt sich, dazu eine Vereinbarung aufzusetzen. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Oberhausen-Rheinhausen kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Zwist gibt es oft um das geerbte Haus der Eltern: Was soll nun damit geschehen? Die Meinungen können auseinandergehen. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein kompetenter Anwalt in Oberhausen-Rheinhausen berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Oberhausen-Rheinhausen sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Unser Kontaktformular macht es möglich: Sie können dem ausgewählten Rechtsanwalt unkompliziert eine Nachricht schicken. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Oberhausen-Rheinhausen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.