Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Fürstenfeldbruck finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Fürstenfeldbruck

Rechtsanwalt Dipl.-Verww. (FH) Peter Krenn
Oskar-von-Miller-Straße 4d
82256 Fürstenfeldbruck

Sie sind in Fürstenfeldbruck auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen zur Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft wirft viele Rechtsfragen auf: Wie verwaltet man den Nachlass richtig, und wie wird er verteilt? Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie rechtzeitig und ganz einfach einen Beratungstermin vereinbaren - mit einem Anwalt für Erbrecht.

Was ist überhaupt eine Erbengemeinschaft?

So bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam den Nachlass einer anderen Person erben. Es handelt sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, alle haben nur gemeinsam und nicht anteilig Rechte am ungeteilten Nachlass. Als Mitglied dieser Gemeinschaft kann man also nicht einen einzelnen Gegenstand oder einen prozentualen Anteil an sich nehmen. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Fürstenfeldbruck kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Wie funktioniert die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft?

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, bis ihre Gemeinschaft durch die Erbauseinandersetzung aufgelöst wird. Gibt es keinen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, muss jeder Erbe bei der Nachlassverwaltung mitwirken. Weigert sich ein Erbe, tätig zu werden, und entsteht dadurch ein Schaden, macht sich dieser gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Ein erfahrener Anwalt in Fürstenfeldbruck kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Was ist eine Erbauseinandersetzung und wie wird die Erbengemeinschaft aufgelöst?

Bei der sogenannten Auseinandersetzung wird der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt. Wichtig ist es, zuvor den Nachlasswert zu ermitteln. Damit endet gleichzeitig die Erbengemeinschaft. Sie hat nun ihren Zweck erfüllt. Die Miterben können die Verteilung selbst vornehmen, wenn unter ihnen Einigkeit besteht. Es empfiehlt sich, dazu eine Vereinbarung aufzusetzen. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein Rechtsanwalt aus Fürstenfeldbruck kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Welche Gründe sorgen oft für Streit in der Erbengemeinschaft?

Niemand ist freiwillig Mitglied einer Erbengemeinschaft. Oft kommen die Beteiligten schon lange nicht mehr miteinander zurecht. Manchmal sind die Miterben zu ungleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Dies wird dann als ungerecht empfunden. Zwist gibt es oft um das geerbte Haus der Eltern: Was soll nun damit geschehen? Die Meinungen können auseinandergehen. Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft habe?

Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht der in Fürstenfeldbruck tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular macht es möglich: Sie können dem ausgewählten Rechtsanwalt unkompliziert eine Nachricht schicken. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Fürstenfeldbruck gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.