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Anwälte für Testament in Fürstenfeldbruck

Rechtsanwalt Dipl.-Verww. (FH) Peter Krenn
Oskar-von-Miller-Straße 4d
82256 Fürstenfeldbruck

Ihren Anwalt in Fürstenfeldbruck für Fragen rund ums Testament finden Sie hier.

Es gibt viel, was man bei der Erstellung eines Testaments falsch machen kann. Oft geht das Geld dann an die „falsche“ Person oder es entstehen jahrelange Streitigkeiten. Unsere Seite hilft Ihnen dabei, schnell und bequem ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Erbrecht zu vereinbaren.

Was muss man zum gemeinschaftlichen Testament wissen, zum Beispiel bei Ehegatten?

Allein Ehegatten können einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Treffen sie darin Verfügungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, lassen sich diese nicht durch eine Einzel-Verfügung wieder aufheben. Ein Widerruf setzt voraus, dass der andere Ehepartner noch am Leben ist. Im Berliner Testament setzten sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein und meist ihre Kinder zu Erben dessen, der zuletzt stirbt. Gerade bei gemeinsamen Verfügungen kann Ihnen ein erfahrener Anwalt in Fürstenfeldbruck wertvolle Ratschläge erteilen.

Unter welchen Umständen ist ein Testament unwirksam oder nichtig?

Es kann wegen formeller Fehler unwirksam sein, etwa wegen einer fehlenden Unterschrift oder wegen Anfertigung per Drucker. Ist der Verfasser beim Anfertigen nicht testierfähig, etwa wegen Geistesschwäche, ist es ebenfalls unwirksam. Mit einer neuen Verfügung kann manches nicht aufgehoben werden, das bereits in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament geregelt wurde. Unwirksam ist ein letzter Wille auch, wenn er nicht höchstpersönlich niedergelegt wurde oder Dritte Einfluss darauf genommen haben. Ein auf den letzten Willen spezialisierter Anwalt in Fürstenfeldbruck kann Ihnen helfen, unerwünschte Folgen Ihrer Verfügungen zu vermeiden.

Wie bewahre ich mein Testament am besten auf und kann ich es widerrufen?

Ein eigenhändig verfasstes Dokument können Sie zu Hause aufbewahren. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Widerrufen können Sie es, indem Sie es vernichten und durch ein neues Dokument ersetzen. Datieren Sie solche Unterlagen immer! Der Notar gibt ein notarielles Testament zur Aufbewahrung zum Nachlassgericht. Ein Widerruf ist möglich, indem Sie es zurückverlangen. Auch ein privat erstelltes Dokument können Sie zum Nachlassgericht geben. Alle verwahrten Schriftstücke werden dort in einem zentralen Register erfasst. Sind Sie sich über die richtige Aufbewahrung oder Formfragen im Unklaren, erteilt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck Auskunft.

In welcher Form kann ein Testament errichtet werden?

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden – mit Unterschrift, Ort und Datum. Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen oder diesem in handschriftlicher Form übergeben. Es wird beim Amtsgericht aufbewahrt. Steht das Ableben einer Person bevor und ist kein Notar so schnell erreichbar, gibt es noch das Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen. Bei einem Erbvertrag treffen Erblasser und Erbe eine gegenseitige Vereinbarung. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens beraten.

Wo finde ich einen kompetenten Anwalt, der mich zu meinem Testament berät?

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Fürstenfeldbruck tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Zur besseren Orientierung finden Sie in den Profilen der Juristen nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Die Nutzung des Kontaktformulars erfolgt natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Fürstenfeldbruck gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.