Ihren Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB

Rechtsanwalt Sebastian Krieger
Rathausplatz 21
82362 Weilheim i. OB

Sie suchen nach einem guten Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB?

Jede Auseinandersetzung über Ihre Eigentumswohnung betrifft einen wichtigen Bereich Ihres Lebens. Ein versierter Anwalt kann Ihnen hier eine große Hilfe sein. Damit Sie keine weitere Zeit verlieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kostenlos eine Anfrage an den Anwalt Ihrer Wahl zu senden!

Eigentumswohnung: Wem gehört was in der Wohnanlage?

Das Eigentum an der in sich abgeschlossenen Wohnung bezeichnet man als Sondereigentum. Dieses umfasst zum Beispiel nicht tragende Wände, Türen, Bodenbeläge, Einbauküche und Sanitärausstattung. Nur über diese Dinge dürfen Eigentümer nach eigenem Belieben verfügen. Das Gemeinschaftseigentum umfasst zum Beispiel Dach, Heizanlage, Treppenhaus, Hauptleitungen und Fenster. Ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB, kann Ihnen in Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern helfen.

Welche Fragen werden in der Eigentümerversammlung besprochen?

Einmal im Jahr findet die Versammlung aller Eigentümer statt, einberufen in der Regel vom Hausverwalter. Sie hat zum Beispiel über Bauarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum abzustimmen. Aus der vom Verwalter aufgestellten Tagesordnung können Sie vorher erkennen, was besprochen werden soll. Das Abstimmungsverfahren wurde Ende 2020 vereinheitlicht. Für alle Beschlüsse außer denen über die Kosten baulicher Veränderungen reicht eine einfache Mehrheit aus. Ein auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisierter Anwalt in Weilheim i. OB kann Ihnen helfen, Beschlüsse zu überprüfen.

WEG-Recht: Was ist das genau und wer hat es zu beachten?

Die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander richten sich nach den Regeln aus diesem Rechtsgebiet. Gesetzlich niedergelegt sind die Vorschriften im WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Bestellung und Tätigkeit eines Verwalters richten sich ebenfalls nach den Vorschriften des WEG. Der Ablauf der Eigentümerversammlung und ihrer Abstimmungen ist darin ebenfalls vorgeschrieben. Was Sie gegen unerwünschte Vorschläge anderer Eigentümer tun können, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt für WEG-Recht in Weilheim i. OB.

Eigentümergemeinschaft: Was sollte man vor dem Kauf einer Eigentumswohnung beachten?

Die Gemeinschaft besteht aus allen Personen, denen eine Wohnung in diesem Haus oder dieser Anlage gehört. Der Kauf einer Wohnung oder oft auch eines Reihenhauses macht Sie zum Mitglied. Wer eine Wohnung kauft, wird anteilig Miteigentümer des Hauses, in dem diese sich befindet. Fragen, die das Haus betreffen, müssen deshalb von allen gemeinsam entschieden werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB kann Sie im Streitfall beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand im Wohnungseigentumsrecht.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Weilheim i. OB bei allen WEG-Fragen helfen können. Über den Button "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Möchten Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Weilheim i. OB gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Eigentumswohnung, Eigentümergemeinschaft, Eigentümergemeinschaftsrecht, Eigentümerversammlung, Gemeinschaftseigentum, Kaufvertrag Eigentumswohnung, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Teileigentum, Verwaltervertragsrecht, WEG-Recht, Wohneigentumsrecht.