Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Seligenstadt finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Seligenstadt

Rechtsanwalt Andreas Schuck
Marktplatz 2
63500 Seligenstadt

Eine Erbengemeinschaft ist mit vielen juristischen Fragen verbunden. Bei uns finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Seligenstadt.

Eine Erbengemeinschaft wirft viele Rechtsfragen auf: Wie verwaltet man den Nachlass richtig, und wie wird er verteilt? Eine fachkundige Beratung kann helfen, Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Mit Hilfe unserer Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen guten Erbrechts-Anwalt an Ihrem Wohnort schicken.

Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung: Was muss man dazu wissen?

Die Verwaltung des Nachlasses ist Sache aller Miterben gemeinsam. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Zu einem Schaden kann es etwa kommen, wenn bei einer Immobilie Reparaturen nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Kommt es zum Streit um die Verwaltung des Erbes in Ihrer Erbengemeinschaft? Ein Fachanwalt für Erbrecht in Seligenstadt weiß Rat.

Bis wann besteht die Erbengemeinschaft und was ändert die Erbauseinandersetzung?

Mit der Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben anhand der Erbquoten gemeint. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Falls jedoch ein Testamentsvollstrecker vorhanden ist, darf nur dieser die Aufteilung organisieren. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt aus Seligenstadt hilft Ihnen, falls es bei der Aufteilung dann doch Streit geben sollte.

Was sind die möglichen Gründe für Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft?

Hier handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die ansonsten nichts gemeinsam haben – und dies auch gut finden. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. Erben mit Zugang zur Wohnung des Erblassers sind oft in Versuchung, sich Nachlassgegenstände anzueignen. Ein in Seligenstadt ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren.

Was muss man zur Erbengemeinschaft wissen?

Eine Erbengemeinschaft kommt zustande, wenn mehrere Leute gemeinsam den Nachlass eines Erblassers erben. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Möglich ist nur der Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Käufer bekommt dann allerdings nichts ausbezahlt, sondern wird Mitglied der Gemeinschaft. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Seligenstadt kann Ihnen erläutern, worauf es bei der Erbengemeinschaft ankommt.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie zu allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft berät.

Auf unserer Homepage finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Seligenstadt bei allen erbrechtlichen Fragen beistehen können. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Unser Kontaktformular erlaubt es Ihnen, einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf zu bitten! Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Dann können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Seligenstadt gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.