Ihren Anwalt für Erbfolge in Seligenstadt finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Seligenstadt

Rechtsanwalt Andreas Schuck
Marktplatz 2
63500 Seligenstadt

Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Seligenstadt, der Sie berät.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?

Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Seligenstadt kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. In Seligenstadt gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?

Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Seligenstadt ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Seligenstadt darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.

Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Seligenstadt bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Seligenstadt gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.