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Anwälte für Mietminderung in Siershahn

Rechtsanwalt Christian Comes
Konrad-Adenauer-Platz 6
56427 Siershahn

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt wegen einer Mietminderung? In Siershahn finden Sie Experten.

Eine Minderung der Miete kommt in Betracht, wenn die Wohnung ernsthafte Mängel hat. Dies ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, und oft bereitet der Betrag der Minderung Probleme. Über diese Seite können Sie schnell und bequem ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren, der Ihnen bei Ihrer Mietminderung hilft.

Richtig mindern: Wie geht das?

Der Mieter muss zunächst den Mangel seiner Wohnung an den Vermieter melden – und zwar ohne Zeitverzögerung. Dem Vermieter sollte dabei auch gleich schriftlich eine angemessene Frist gesetzt werden, um Handwerker zu schicken. Behindert der Mieter Arbeiten, indem er Handwerker nicht einlässt oder nie Termine frei hat, kann dies eine Minderung blockieren. Nach ergebnislosem Fristablauf kann die Miete gemindert werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Lassen Sie sich dabei von einem Anwalt aus Siershahn beraten, um keine entscheidenden Fehler zu machen.

Was kann bei einer Mietminderung schiefgehen?

Versäumt es der Mieter, den Mangel unverzüglich dem Vermieter zu melden, verliert er sein Recht, die Miete zu kürzen. Die Miete zu kürzen, ist meist nicht mehr möglich, wenn man sie in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt zunächst weiter bezahlt hat. Mindert der Mieter die Miete um einen zu großen Prozentsatz, droht die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen. Wegen eines selbst verschuldeten Mangels ist keine Minderung der Mietzahlung möglich. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siershahn kann Ihnen helfen, Ihre Miete korrekt und ohne Fehler zu mindern.

Welche Mietminderungsgründe führen dazu, dass Mieter weniger zahlen müssen?

Eine Mietwohnung kann in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht mangelhaft sein. Beides ermöglicht eine Herabsetzung der Zahlungen. Sachmängel sind etwa eine kaputte Heizung oder Baulärm, auch üble Gerüche oder Ungezieferbefall. Allerdings muss ein Sachmangel erheblich sein. Er muss tatsächlich die Nutzbarkeit der Wohnung zum Wohnen spürbar herabsetzen. Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Wohnung zwei Mal vermietet wurde oder der Mieter nicht pünktlich einziehen kann, weil der Untermieter des Vormieters sich weigert, auszuziehen. Bei der Begründung Ihrer Mietminderung sollten Sie auf die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht in Siershahn zurückgreifen.

Um wie viel dürfen Mieter die Miete mindern?

Der Betrag ist immer unterschiedlich. Die Höhe hängt davon ab, inwieweit das Wohnen in der Wohnung durch den Mangel beeinträchtigt wird. Im Internet kursieren viele Tabellen mit Beispielen. Allerdings hängt die Höhe der Minderung oft von Faktoren ab, die nicht in der Tabelle stehen. Auch der Zeitpunkt, zu dem der Mangel auftritt, spielt oft eine Rolle. Ein Heizungsausfall im Sommer ist nicht so schwer wiegend wie bei Frost. Bei der Berechnung der Minderung wird die Bruttomiete zugrunde gelegt. Ein erfahrener Anwalt in Siershahn berät Sie bei der richtigen Bemessung der Mietminderung.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Ihre Mietminderung!

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