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Anwälte für Testament in Stuttgart

Rechtsanwältin Heidemarie Kuhlmey
Kleiner Ostring 99
70374 Stuttgart
Rechtsanwalt Michael Weber
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart
Rechtsanwältin Bettina Schäfer
Johannesstraße 62
70176 Stuttgart
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart

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Viele Menschen machen Fehler bei der Erstellung Ihres Testaments. Jahrelange Gerichtsprozesse um Erbstreitigkeiten können die Folge sein. Bei solchen Problemen hilft Ihnen ein guter Anwalt für Erbrecht. Über den Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Was muss man zum gemeinschaftlichen Testament wissen, zum Beispiel bei Ehegatten?

Allein Ehegatten können einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Treffen sie darin Verfügungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, lassen sich diese nicht durch eine Einzel-Verfügung wieder aufheben. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Im Berliner Testament erfolgt eine gegenseitige Erbeinsetzung. Die Kinder beerben dann den Elternteil, der am längsten lebt. Bei allen Fragen zum gemeinschaftlichen letzten Willen kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt in Stuttgart tatkräftig unterstützen.

Unter welchen Umständen ist ein Testament unwirksam oder nichtig?

Es kann wegen formeller Fehler unwirksam sein, etwa wegen einer fehlenden Unterschrift oder wegen Anfertigung per Drucker. Ist der Verfasser beim Anfertigen nicht testierfähig, etwa wegen Geistesschwäche, ist es ebenfalls unwirksam. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Ihre Verfügung muss von Ihnen höchstpersönlich errichtet werden und Dritte dürfen darauf keinen Einfluss nehmen. Sonst ist sie unwirksam. Um unerwünschte Folgen für Ihre Angehörigen abzuwenden, sollten Sie sich rechtzeitig von einem kompetenten Anwalt aus Stuttgart beraten lassen.

Wie bewahre ich mein Testament am besten auf und kann ich es widerrufen?

Ein eigenhändig verfasstes Dokument können Sie zu Hause aufbewahren. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Widerrufen können Sie es, indem Sie es vernichten und durch ein neues Dokument ersetzen. Datieren Sie solche Unterlagen immer! Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Sie können aber auch ihr selbst erstelltes Dokument zum Nachlassgericht geben. Dort wird es in einem Register verzeichnet. Ein Rechtsanwalt aus Stuttgart kann Ihnen auch zur richtigen Aufbewahrung und zum Widerruf Ihrer Verfügungen wertvolle Tipps geben.

In welcher Form kann ein Testament errichtet werden?

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden – mit Unterschrift, Ort und Datum. Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen oder diesem in handschriftlicher Form übergeben. Es wird beim Amtsgericht aufbewahrt. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Ein Erbvertrag ist eine beiderseitige Vereinbarung. Er kann mit einem Ehevertrag verbunden werden. Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts gewährleistet, dass Sie nur das verfügen, was Sie bezwecken möchten.

Wo finde ich einen kompetenten Anwalt, der mich zu meinem Testament berät?

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Stuttgart tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Zur besseren Orientierung finden Sie in den Profilen der Juristen nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden, ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten dann vom ausgesuchten Anwalt baldmöglichst eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Stuttgart gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.