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Anwälte für Fahrverbot in Vechta

Sie befürchten, dass gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wird, und brauchen in Vechta die Hilfe eines guten Rechtsanwalts?

Ein Fahrverbot erschwert nicht nur den Alltag – es kann auch zu Problemen im Beruf führen. Nicht in jedem Fall ist es berechtigt. Anwaltliche Beratung kann Ihnen vielleicht helfen. Der Anwalt-Suchservice ist Ihnen dabei behilflich, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt in Vechta zu finden.

Wann wird auf das Fahrverbot ausnahmsweise verzichtet und welche Rechsmittel gibt es?

Beruht es auf einer Ordnungswidrigkeit, können Sie innerhalb von vier Monaten den Zeitpunkt der führerscheinfreien Zeit auswählen. Allerdings gilt dies nur, wenn Sie in den 24 Monaten zuvor keine anderen Verstöße im Straßenverkehr begangen haben. Gegen den Bußgeldbescheid, in dem das Verbot ausgesprochen wurde, können Sie Einspruch einlegen. Dann müssen Sie allerdings zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen. Wurde das Verbot durch Strafurteil verhängt, können Sie es das Urteil nur insgesamt anfechten – durch Berufung oder Revision. Ein kompetenter Anwalt in Vechta kann Sie beraten, damit Sie vielleicht Ihren Führerschein doch nicht abgeben müssen.

Wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Mit einem Verbot von ein bis drei Monaten ist zu rechnen, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Dies passiert bei schwereren Verstößen, etwa größeren Tempoverstößen, roten Ampeln ab 1 Sekunde oder bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Wird jemand vom Gericht zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe wegen einer Straftat verurteilt, kann zusätzlich auch das Fahren verboten werden. Während des Verbotes ist der Führerschein bei der Behörde abzugeben. Nach Ende des Zeitabschnitts erhält man ihn zurück. Ein in Führerscheinfragen versierter Anwalt in Vechta kann Ihnen helfen, wenn Sie wegen eines Vergehens im Straßenverkehr belangt werden.

Was ist ein Fahrverbot nach dem Bußgeldrecht?

Dieses verhängt eine Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Bußgeldbescheids oder ein Amtsgericht zusätzlich zu einer Geldbuße. Einen Monat lang nicht fahren darf, wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 31 bis 40 km/h oder von außerorts 41 bis 50 km/h begeht. Einen Monat ohne Führerschein muss auch auskommen, wer unter Drogen oder mit mehr als 0,5 Promille Alkohol fährt. Ein Rotlichtverstoß schlägt ebenfalls mit einem Monat zu Buche, wenn die Ampel über eine Sekunde lang rot war. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Vechta kann Sie beraten, damit Sie vielleicht um das Verbot herumkommen.

Wann wird ein Fahrverbot nach dem Strafrecht verhängt?

Werden Sie nach einer Straftat verurteilt, kann das Gericht Ihnen auch das Fahren verbieten. Dies passiert dann zusätzlich zu der eigentlichen Strafe. Die Dauer des Verbots beträgt hier ein bis sechs Monate und überschreitet insofern diejenige bei einer Ordnungswidrigkeit. Wirksam wird es mit Rechtskraft der Verurteilung. Eine Missachtung des Verbots führt dazu, dass man sich strafbar macht. Oft wird es angeordnet bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei Trunkenheit im Verkehr. Ein versierter Rechtsanwalt aus Vechta kann Sie vor dem Strafgericht vertreten und Ihre Rechte wahren.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, sich gegen das Fahrverbot zu wehren.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Seite einige der in Vechta tätigen Anwälte für den Bereich Verkehrsrecht auf. In unseren Kanzleiprofilen können Sie nähere Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der jeweiligen Rechtsanwälte finden! Möchten Sie zu einem der Rechtsanwälte Kontakt aufnehmen? Mit unserem Kontaktformular geht das ganz schnell und einfach. Natürlich ist die Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell es geht zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Vechta gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.