Ihren Anwalt für Fahrverbot in Vechta finden Sie hier

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Anwälte für Fahrverbot in Vechta

Sie sind in Vechta auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde?

Ein Fahrverbot kann unangenehme Folgen auch für das Berufsleben haben. Vor Gericht wird nicht selten über dieses Thema gestritten – und in vielen Fällen kann ein Anwalt das Urteil abmildern. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und einfach einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Vechta vereinbaren.

Was ist ein strafrechtliches Fahrverbot?

Es wird als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung nach einer Straftat verhängt – zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe. Es kann sich über ein bis sechs Monate erstrecken und damit länger dauern als bei einer Ordnungswidrigkeit. Von der Rechtskraft des Urteils an gilt das Verbot – wer trotzdem fährt, macht sich strafbar wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Zu einer solchen Gerichtsentscheidung komt es oft nach den Straftaten Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. In Vechta gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen vor dem Strafrichter zur Seite stehen können.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Fahrverbot und welche Ausnahmen bestehen?

Wird es wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt, können Sie innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft wählen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Voraussetzung ist, dass Sie sich in den letzten 24 Monaten nichts anderes im Straßenverkehr haben zuschulden kommen lassen. Auch ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich, mit dem das Verbot verhängt wurde. Dieser hat eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Handelt es sich um ein Verbot im Zusammenhang mit einer Straftat, stehen Ihnen die Rechtsmittel der Berufung und der Revision offen. Ein in Vechta ansässiger Rechtsanwalt kann Sie beim Vorgehen gegen behördliche Entscheidungen unterstützen.

Wann droht mir ein Fahrverbot?

Für eine Dauer von ein bis drei Monaten kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden. Es wird bei besonders schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, etwa bei größeren Tempoverstößen, Rotlichtverstößen und Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Auch als Nebenstrafe zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kann ein solches Verbot ausgesprochen werden. Der Führerschein muss während der Laufzeit des Verbotes bei der Behörde abgegeben werden. Danach bekommt man ihn zurück. In Vechta gibt es versierte Anwälte für den Bereich Fahrerlaubnis – hier finden Sie Beratung.

Was versteht man unter einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot?

Es wird von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren verhängt oder vom Amtsgericht als Nebenfolge einer Geldbuße. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um innerorts 31 bis 40 km/h oder außerorts 41 bis 50 km/h führt zu einem Verbot von einem Monat. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss oder mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut wird mit einem Monat ohne Führerschein geahndet. Eine rote Ampel zu missachten, bedeutet einen Führerscheinverlust von einem Monat, wenn die Ampel über eine Sekunde lang rot war. Eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt in Vechta hilft Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde wahrzunehmen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit dem Fahrverbot auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie eine Reihe von in Vechta tätigen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Hier finden Sie auch weitere Informationen über die Arbeitsschwerpunkte und die Tätigkeit der Anwälte. Werfen Sie einen Blick in die Kanzleiprofile! Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie den Anwälten eine Nachricht zukommen lassen – das geht schnell und einfach. Für Sie ist die Nutzung unseres Kontaktformulars kostenlos und unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl ruft Sie umgehend zurück. Sie können dann einen Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Vechta gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.