Ihren Anwalt für Kündigungsfrist in Walldürn hier finden
Das Rechtsthema Kündigungsfrist spielt in mehreren Rechtsgebieten eine Rolle:
Arbeitsrecht Gewerbemietrecht Kündigungsschutzrecht Mietrecht Mietrecht und PachtrechtAnwälte für Kündigungsfrist in Walldürn
Hinweis: Es werden auch Rechtsanwälte für Kündigungsfrist aus der Umgebung von Walldürn angezeigt.
Kündigungsfrist Walldürn
Kündigungsfrist für Mieter: wie lange?
Mieter haben grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Genauer: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Als Mieter können Sie also zum Beispiel bis zum dritten Werktag des Monats Januar zum Ende des Monats März kündigen. Dies gilt allerdings nur für unbefristete Mietverträge, also für solche, für die nicht von Anfang an eine feste Mietdauer vertraglich vereinbart wurde. Ihr Vermieter hat im Mietvertrag eine andere Regelung getroffen? Pech für ihn - abweichende Kündigungsfristen in Mietverträgen sind schlicht unwirksam. Die gesetzliche Regelung finden Sie in § 573c des Bürgerlichen Gesetzbuches.Ausnahme: Vorübergehendes Mietverhältnis
Wie immer gibt es auch bei der Kündigungsfrist Ausnahmen. So können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn es sich um Wohnraum handelt, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde. Damit sind Wohnungen gemeint, in denen der Mieter nicht seinen Lebensmittelpunkt haben will - zum Beispiel Ferienwohnungen oder Monteurswohnungen. Wohnungen für Studenten und Auszubildende fallen in der Regel nicht darunter, denn diese haben ja in ihrer Studentenwohnung ihren Lebensmittelpunkt.Ausnahme: Möbliertes Zimmer
Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der vermietete Wohnraum Teil der Wohnung ist, in der der Vermieter selbst wohnt und wenn der Vermieter diesen Wohnraum überwiegend auch ausgestattet und eingerichtet hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der Mieter den Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie nutzt, oder mit anderen Personen, mit denen er auf Dauer in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebt. Hier ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats erlaubt. Auch in solchen Fällen sind für den Mieter nachteilige abweichende Regelungen unwirksam.Zeitmietvertrag
Ganz ausgeschlossen ist eine normale, also "ordentliche" Kündigung beim Zeitmietvertrag oder befristeten Mietvertrag. Solche Verträge sind heute vom Gesetzgeber nur noch unter engen Voraussetzungen erlaubt und eher unüblich. Sie müssen von vornherein festschreiben, wann der Mietvertrag enden soll. Kündigen können beide Seiten dann nur außerordentlich und ggf. fristlos, wenn besondere Umstände vorliegen.Gegenseitiger Kündigungsausschluss
Es gibt auch Mietverträge, bei denen beide Seiten für eine bestimmte Zeit auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Die Gerichte haben jedoch als zeitliche Obergrenze für einen solchen Kündigungsausschluss vier Jahre festgelegt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 27/04). Jeder länger dauernde Kündigungsverzicht für den Mieter wird als unangemessene Benachteiligung angesehen und ist unwirksam. Nach Ablauf der Ausschlusszeit können die Vertragspartner wieder nach den gesetzlichen Regeln kündigen - der Mieter also mit dreimonatiger Kündigungsfrist.Problemfälle
Immer wieder werden Verträge abgeschlossen, deren Wirksamkeit fraglich ist. Vieles, was in einem vereinheitlichten Vertragsformular unzulässig ist, kann als individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter dann doch wirksam sein. Zeitmietverträge müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um wirklich als solche zu gelten. In allen diesen Fällen zahlt es sich aus, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Mietrecht aufzusuchen. Dieser kann den Vertrag richtig beurteilen und die geeigneten Maßnahmen empfehlen. Er kann auch dabei helfen, die Kündigung gegenüber einem unwilligen Vermieter durchzusetzen. Als Mieter sollten Sie immer schriftlich kündigen. Das bedeutet nicht per Fax, Email oder SMS - ein unterschriebener Brief ist gefragt. Aus Beweisgründen sollte dieser am Besten als Einschreiben aufgegeben werden. Jeder, der als Mieter im Mietvertrag steht, muss unterschreiben.Rechtstipps zum Thema Kündigungsfrist
Die Verlängerung der Kündigungsfrist in einem Formular-Arbeitsvertrag auf 3 Jahre kann den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sein. Anstelle der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gilt dann die gesetzliche ...





Dieser Artikel informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. ...





Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen in einer Wohnung einmieten, die von Anfang an keine Miete zahlen wollen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie er diese Mieter schnell wieder los wird....





Rubrik: Mietrecht und Pachtrecht
Eine nicht unwichtige Frage für alle Mieter: Bis wann muss die Miete beim Vermieter auf dem Konto sein, damit man mit der Mietzahlung nicht in Verzug kommt?...




