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Anwälte für Schmerzensgeld in Oldenburg

Rechtsanwalt Hubertus Drab
Theaterwall 41
26122 Oldenburg

Sie möchten von jemandem Schmerzensgeld fordern und und brauchen dafür in Oldenburg die Unterstützung eines guten Rechtsanwalts?

Schmerzensgeld gibt es für immaterielle Schäden – also für solche, die nicht direkt das Vermögen einer anderen Person verringert haben. Gezahlt wird es zum Beispiel bei körperlichen Schmerzen, Erniedrigungen oder Diskriminierungen. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, in Oldenburg einen kompetenten Anwalt für Zivilrecht zu finden.

Gibt es auch wegen Mobbing und Beleidigungen Schmerzensgeld?

Eine Geldentschädigung kann auch wegen Beleidigung verlangt werden. Ein Bekleidungsverkäufer bekam 10.000 Euro zugesprochen, nachdem er im Internet durch eine Influencerin wiederholt massiv beleidigt worden war. Auch wegen Mobbing sind solche Ansprüche möglich. Dies gilt im Arbeitsverhältnis, aber auch online. Die Höhe richtet sich nach der Intensität. Es handelt sich hier um Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn sie schwer genug sind. Nicht erforderlich ist, dass der Betroffene physische oder psychische Schmerzen nachweist. Ein guter Rechtsanwalt aus Oldenburg kann Sie zu allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

Warum gibt es das Schmerzensgeld und was sind seine Voraussetzungen?

Eine solche Zahlung soll einen Ausgleich für erlittene Schmerzen oder Unrecht darstellen, aber auch dem Geschädigten eine Genugtuung bieten. Eine solche Entschädigung kann insbesondere verlangt werden bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann ebenfalls ein Grund sein -. etwa durch Mobbing, Beleidigungen oder Diskriminierung. Im letzteren Fall ist jedoch erforderlich, dass keine andere Form des Ausgleichs ausreichend wäre – etwa eine Unterlassung oder Gegendarstellung. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Oldenburg kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall ein Schmerzensgeld beanspruchen können.

Wann erhält man Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall und in welcher Höhe?

Es muss zu einem Schaden gekommen sein, der nicht nur das Vermögen betrifft – zum Beispiel durch Schmerzen, Beeinträchtigungen des Alltags, Operationen. Standardbeträge gibt es nicht. Die Gerichte entscheiden je nach Fall. Schmerzensgeldtabellen geben allenfalls grobe Anhaltspunkte. Dauer und Intensität der Schmerzen spielen ebenso eine Rolle wie die Notwendigkeit von Operationen oder Beeinträchtigungen der Lebensfreude. Ein üblicher Betrag für ein Schleudertrauma liegt bei 600 Euro. Berücksichtigt werden auch das Ausmaß des Verschuldens und eine verspätete Schadensregulierung. Anwaltliche Beratung ist gerade bei diesem Thema wichtig – hier heißt es, die richtigen Argumente zu finden. Ein Anwalt in Oldenburg hilft Ihnen weiter.

Wann kann man nach einem ärztlichen Behandlungsfehler Schmerzensgeld verlangen und wie hoch ist es?

Eine solche Zahlung setzt einen groben Behandlungsfehler des Arztes voraus. Davon geht man aus, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Arzt voll beherrschbar war und einen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht hat. Ein Beispiel für einen groben Fehler wäre, wenn ein Röntgenbild falsch ausgelegt und deshalb falsch behandelt wird. Auch hier richtet sich die Höhe des Betrages nach dem Einzelfall. Eine fehlerhaft eingesetzte Hüftprothese führte zum Beispiel zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro. Hier sollte ein Rechtsanwalt in Oldenburg konsultiert werden, der sich auf das Medizinrecht spezialisiert hat.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, eine Klage auf Schmerzensgeld vorzubereiten.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf unserer Homepage mehrere in Oldenburg tätige Anwälte für Zivilrecht aufgelistet. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen über Arbeitsschwerpunkte und Tätigkeit der Rechtsanwälte. Ein Blick in die Kanzleiprofile lohnt sich. Mit unserem Kontaktformular können Sie den Anwältinnen und Anwälten ganz einfach eine Nachricht schicken. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen gewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.