Ihren Anwalt für Pflegestufe in Gießen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Pflegestufe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Pflegestufe in Gießen

Rechtsanwältin Carmen Hartmann
Krofdorferstraße 48
35398 Gießen

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil der Pflegegrad eines Verwandten in Gießen nicht anerkannt wird?

Viele Menschen sind – gerade in höherem Alter – pflegebedürftig. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Über diese Seite können Sie in Gießen ganz einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht vereinbaren.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Am besten schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie beantragen, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Gießen.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten und welche Leistungen gibt es bei den einzelnen fünf Pflegegraden?

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, also voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Beweglichkeit, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt aus Gießen kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die ehemaligen drei Pflegestufen wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das neue System erlaubt eine deutlich bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Gießen den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Wie kann ich gegen das Pflegegutachten Widerspruch einlegen?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad kann man Widerspruch einlegen. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein passieren. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides; wird im Bescheid auf diese Frist nicht hingewiesen, ist es ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Gießen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein Problem rund um den Pflegegrad habe?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in $(ort) tätigen Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie darüber hinaus viele nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Gießen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.