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Anwälte für Mietminderung in Marburg

Rechtsanwalt Thomas Kelz
Bismarckstraße 14
35037 Marburg

Hat Ihre Wohnung Mängel? Dann kann eine Mietminderung angesagt sein. Erfahrene Rechtsanwälte in Marburg finden Sie bei uns.

Mängel an der Mietwohnung sind für den Mieter unerfreulich. Eine Minderung der Miete ist ein mögliches Druckmittel gegen den Vermieter. Da man dabei gravierende Fehler machen kann, die zu einer Kündigung führen, ist anwaltliche Beratung wichtig. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, der Sie zur Mietminderung berät.

Wenn bei der Mietminderung Fehler gemacht werden: Was sind die Folgen?

Mieter versäumen es häufig, Mängel sofort an den Vermieter zu berichten. Dadurch geht jedoch ihr Minderungsrecht verloren. Wer die Miete ohne Vorbehalt weiter bezahlt, nachdem ein Mangel festgestellt wurde, blockiert sich für später die Möglichkeit der Minderung. Die Minderung muss in angemessenem Verhältnis zum Mangel sein. Ist sie höher als gerechtfertigt, kann der Vermieter unter Umständen wegen Mietschulden kündigen. Eine Minderung darf nicht geltend gemacht werden, wenn der Mieter selbst für die Entstehung des Mangels verantwortlich war. Ein Rechtsanwalt aus Marburg mit Erfahrungen im Bereich der Mietminderung kann Sie umfassend über die besten Schritte beraten.

Mietminderung richtig begründen: Welche Gründe können Mieter anführen, um weniger zu zahlen?

Die Mangelhaftigkeit einer Wohnung kann sachliche oder auch rechtliche Gründe haben. Beide sind geeignet, um eine Minderung zu verlangen. Sachmängel sind etwa eine defekte Heizung, undichte Fenster oder unzumutbarer Gestank. Geht es um einen Mangel in sachlicher Hinsicht? Dann muss dieser auch erheblich sein, also die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung verringern. Ein Mangel in rechtlicher Hinsicht liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung doppelt vermietet hat oder ein Vormieter nicht auszieht. Bei der Begründung der Mietminderung hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Mietrecht in Marburg.

Um welchen Prozentsatz dürfen Mieter jeweils die Miete mindern?

Um wie viel Mieter ihre Miete herabsetzen dürfen, richtet sich danach, wie stark die Nutzung der Wohnung durch den Mangel betroffen ist. Die online kursierenden Minderungstabellen zeigen, wie Gerichte bisher entschieden haben. Die Höhe der Minderung in Ihrem Fall kann davon abweichen. Um wie viel Mieter die Miete mindern können, richtet sich unter Umständen auch nach der Jahreszeit – etwa bei einem Heizungsdefekt. Der Herabsetzungsbetrag wird immer ausgehend von der Bruttomiete ermittelt, also der Miete inklusive Nebenkosten. Ein erfahrener Anwalt aus Marburg kann Ihnen helfen, Ihre Mietminderung richtig zu berechnen.

Wie geht man als Mieter vor, wenn man die Miete mindern will?

Unverzüglich den Mangel dem Vermieter zu melden, ist immer der erste Schritt. Dies sollte telefonisch und zusätzlich schriftlich geschehen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelmeldung sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene und ausreichende Frist setzen, um dem Mangel abzuhelfen. Will der Vermieter den Mangel beseitigen, muss der Mieter ihn oder seine Handwerker auch in die Wohnung lassen – sonst verwirkt er sein Minderungsrecht. Kümmert sich der Vermieter nicht darum und läuft die Frist ab, kann es mit der Minderung losgehen. Eine Beratung durch einen Anwalt in Marburg hilft, bei diesen Schritten keinen Fehler zu machen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, um Ihre Mietminderung durchzuführen.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in Marburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.