Ihren Anwalt für Behandlungsfehler in Worms finden Sie hier

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Anwälte für Behandlungsfehler in Worms

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Worms auch im Fall von ärztlichen Behandlungsfehlern.

Durch einen medizinischen Behandlungsfehler kann es nicht nur zu Komplikationen bei einer Behandlung, sondern auch zu Spätfolgen kommen. Eine Klage kann sich nicht nur auf Schmerzensgeld richten, sondern auch auf Ersatz künftiger Schäden. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenlos mit einem Anwalt in Worms Kontakt aufnehmen, der im Medizinrecht zu Hause ist!

Welche Ansprüche kann ich nach einem Behandlungsfehler als geschädigte Person geltend machen?

Ein Schadensersatzanspruch umfasst etwa zusätzlich notwendige Behandlungskosten oder einen Verdienstausfall. Das Gericht kann auch feststellen, dass der Schädiger weitere, zukünftige Schäden bezahlen muss. Oft können auch Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden. Die Celler Schmerzensgeldtabelle liefert Beispiele für deren Höhe. Dabei wird berücksichtigt, wie lange und wie sehr der Patient unter dem Fehler zu leiden hatte. Die Beweislast liegt üblicherweise beim Kläger, also beim Patienten. Aber: Bei groben Fehlern liegt sie bei der Gegenseite. Ein in Worms ansässiger Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, nach einem Behandlungsfehler zu Ihrem Recht zu kommen.

Behandlungsfehler: Was muss man sich darunter vorstellen?

Jeder Medizinberuf kann einen solchen Fehler machen: Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger oder Hebammen ebenso wie Psychotherapeuten. Ist vom Kunstfehler die Rede, sind meist Ärzte betroffen – etwa durch Fehler bei einer OP, falsche verordnete Medikamente oder falsche Therapien. Auch eine Infektion durch mangelhafte Hygiene in Praxis oder Krankenhaus kann ein Behandlungsfehler sein. Generell spricht man von einem solchen Fehler, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem zur Zeit ihrer Durchführung üblichen Standard entspricht. Sind Sie im Rahmen medizinischer Maßnahmen zu Schaden gekommen? Lassen Sie einen versierten Rechtsanwalt in Worms Ihre Ansprüche prüfen!

Behandlungsfehler: Die unterschiedlichen Varianten

Von einem Diagnosefehler spricht man, wenn ein Arzt aufgrund der Befunddaten eine falsche Diagnose stellt. Bei einem Therapiefehler eignet sich die Behandlung nicht für die jeweilige Krankheit, ist zu riskant oder entspricht nicht mehr dem Standard. Wird ein Patient geschädigt, weil die Arbeitsabläufe in Praxis oder Klinik nicht funktionieren oder die Hygiene nicht stimmt, handelt es sich um einen Organisationsfehler. Wurde der Patient vor der Behandlung nicht gut über Risiken aufgeklärt oder danach über das erforderliche Verhalten für die Heilung, liegt ein Aufklärungsfehler vor. Ein in Sachen medizinische Behandlungsfehler erfahrener Rechtsanwalt in Worms kann prüfen, ob Sie Ansprüche gegen Arzt oder Krankenhaus haben.

Auf welchen Ursachen beruhen Behandlungsfehler, durch die Patienten geschädigt werden?

Oft wird aus Fehlern keine Konsequenz gezogen, um diese künftig zu vermeiden – etwa durch organisatorische Änderungen. Eine häufige Ursache sind Probleme bei der Kommunikation. Dies kann etwa mehrere Ärte unterschiedlicher Richtungen betreffen oder auch das Krankenhauspersonal. Überarbeitung und Personalmangel sind häufige Ursachen für Fehler in Kliniken und Praxen. Zu Aufklärungsmängeln kommt es oft, weil Verantwortliche für dieses Thema keine Zeit opfern wollen. In Worms gibt es versierte Rechtsanwälte, die Sie nach einem Behandlungsfehler beraten können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen medizinischer Behandlungsfehler zu finden.

Auf unserer Internetseite können Sie verschiedene Rechtsanwälte finden, die sich in Worms mit dem Medizinrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und außerdem Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular gibt Ihnen die Möglichkeit, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu schicken. Es ist übrigens vollkommen kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu verschicken. Sie gehen dadurch keine Verpflichtungen ein. Mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie dann einen Termin vereinbaren, denn dieser wird Sie telefonisch kontaktieren.

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