Rechtsberatung zum

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben

Anbieter: Rechtsanwalt Adrian Jäckel

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Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und Sie sind unsicher, ob Sie unterschreiben sollten?

Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Häufig geht es nicht nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch um Abfindung, Arbeitslosengeld, Freistellung, Resturlaub, Bonuszahlungen und das Arbeitszeugnis.

Im Rahmen dieses Rechtsprodukts prüfe ich Ihren Aufhebungsvertrag arbeitsrechtlich und erläutere Ihnen die wichtigsten Risiken und Verhandlungspunkte. Die Prüfung umfasst insbesondere:

Beendigungsdatum und Kündigungsfrist,
Höhe und Angemessenheit einer Abfindung,
Freistellung und Urlaubsanrechnung,
Arbeitszeugnis und Schlussformel,
offene Vergütung, Bonus, Provision oder variable Vergütung,
Rückzahlungsklauseln,
Ausgleichs- und Erledigungsklauseln,
mögliche Sperrzeitrisiken beim Arbeitslosengeld,
taktische Einschätzung, ob Nachverhandlungen sinnvoll erscheinen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob der Vertrag aus Arbeitnehmersicht akzeptabel ist oder ob aus anwaltlicher Sicht Änderungsbedarf besteht.

Nicht umfasst sind die konkrete Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber oder die Erstellung eines vollständig überarbeiteten Vertragsentwurfs. Diese Tätigkeiten können gesondert beauftragt werden.
Benötigte Informationen und Dokumente
Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung, Angaben zur Beschäftigungsdauer, Informationen dazu, ob bereits eine Kündigung angedroht wurde, vorhandene Bonus-, Provisions- oder Zielvereinbarungen, bisherige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber.
Benötigte Antwortzeit
Für die Prüfung und Besprechung benötige ich regelmäßig ca. 45 bis 60 Minuten. Bei umfangreichen Vertragswerken oder mehreren Zusatzvereinbarungen kann eine gesonderte Beauftragung erforderlich sein.
Zahlungsmodalitäten
Die Prüfung erfolgt nach Zahlungseingang. Sie erhalten eine Rechnung über den vereinbarten Festpreis. Eine weitere Vertretung oder Vertragsverhandlung erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.