Rechtsberatung zum
Auskunftsbegehren gegen die Staatsanwaltschaft in Staatsschutz- und/oder Versammlungssachen in Bezug zur Kommunikation derselben mit den Ämtern für Verfassungsschutz (BfV/LÄfVS)
Anbieter: Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
1. Förmliche Antragstellung nach Spezialvorschriften des Kommunikationsrerchts der Strafverfolgungsorgane gegenüber der Staatsanwaltschaft - für 1.000,- € netto bei einem Umfang von riund 8 Seiten Antragsschrift;
2. Kummulativ kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur Generlastaatsanwaltschaft sodann erforderlich werden; wie ferner ein Folgeverfahren vor dem OLG nach den §§ 23 ff. EGGVG, was gesonderter Honorierung und Mandatierung bedürfte.
2. Kummulativ kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur Generlastaatsanwaltschaft sodann erforderlich werden; wie ferner ein Folgeverfahren vor dem OLG nach den §§ 23 ff. EGGVG, was gesonderter Honorierung und Mandatierung bedürfte.
Benötigte Informationen und Dokumente
Akten zum staatsschutzstrafrechtlichen und/oder versamlungsstrafrechtlichen "Vorverfahren" - mit bis zu 100 Seiten Umfang.
Benötigte Antwortzeit
10 bis 12 Stunden - über ein bis zwei Wochen verteilt, je nach Einzelfall und sonstigem Terminaufkommen.
Zahlungsmodalitäten
Prüfung und schriftliche Beratung für 250,- €. Rechnungstellung sofort. Bei Beauftragung in der Sache fällt - abzüglich der vorgenannten Beratungsgebühr - ein Honorar von 1.000,- € zzgl. 20,- € Kommunikationspauschale netto an. Die erste Hälfte fällt zur Zahlung bei Auftragserteilung an; die zweite bei Erledigung des Auftrages (Einreichung der Antragsschrift bei der StA).