Rechtsberatung zum

Investiertes Geld zurück bei fehlgeschlagenen geschlossenen Fonds

Anbieter: Rechtsanwalt Christopher Kress, M.Sc.

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Erstberatung:Schadensersatzansprüche bei Geschlossenen Fonds aufgrund mangelhafter Anlageberatung und/oder fehlerhaftem Fondsprospekt

Sie haben einen in Schieflage geratenen geschlossenen Fonds erworben und fragen sich welche Möglichkeiten bestehen Ihr investiertes Geld zurück zu bekommen? Bei einer mangelhaften Anlegeberatung haben Anleger einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als ob sie die Beteiligung nie erworben hätten. Dies bedeutet faktisch einen Anspruch auf Rückabwicklung.

Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung, welche Ansprüche bestehen und ob ein Vorgehen erfolgversprechend ist. 

Sollten Sie von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken und Nachteile einer Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, d.h. bei Vorliegen einer Falschberatung, kommen Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger in Betracht.  Des Weiteren können sich Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung gegen Prospektverantwortliche ergeben. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde außerdem festgestellt, dass eine Bank beim Verkauf von Geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von verdeckten Provisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Benötigte Informationen und Dokumente
Kopie der Beitrittserklärung/des Zeichnungsscheins, Kopie Versicherungspolice bei Rechtsschutzversicherung, Darstellung des Beratungsablaufs anhand des ausgefüllten Fragebogens für Geschlossene Fonds, zu finden auf unserer Homepage www.akh-h.de/beratung, Fondsprospekt (falls vorhanden)
Benötigte Antwortzeit
Sie schicken uns die o.g. benötigten Unterlagen nebst ausgefülltem Mandantenfragebogen per Email, Fax oder Post zu. Daraufhin erhalten Sie von uns innerhalb von 14 Tagen eine rechtliche Einschätzung bezüglich bestehender Schadensersatzansprüche und der Möglichkeiten auf Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.
Zahlungsmodalitäten
Abrechnung erfolgt erst im Anschluss an die Prüfung. Sie erhalten hierzu per Post oder Email eine Rechnung übersandt. Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegeben sind, können Sie uns mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Die genauen Gebühren hinsichtlich der außergerichtlichen Rechtsverfolgung werden schriftlich bekannt gegeben, sobald feststeht welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Zahlungen für die Erstberatung werden angerechnet.

Anbieter dieses Beratungsangebotes

Rechtsanwalt Christopher Kress, M.Sc. Rechtsanwalt Christopher Kress

Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Kanzlei für Kapitalanleger

Anschrift
Freihofstraße 6
73730 Esslingen am Neckar
DEUTSCHLAND

Telefon: 0711-9308110

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Rechtsanwalt Christopher Kress