Rechtsberatung zum
Kündigung erhalten? Frist- und Chancencheck vom Fachanwalt
Anbieter: Rechtsanwalt Adrian Jäckel
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten schnell wissen, ob Sie sich dagegen wehren können?
Gerade bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig, da eine Kündigungsschutzklage regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.
Im Rahmen dieses Rechtsprodukts erhalten Sie eine arbeitsrechtliche Erstberatung zu Ihrer Kündigung. Ich prüfe mit Ihnen insbesondere:
ob die Klagefrist noch läuft,
ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sein kann,
ob formelle oder inhaltliche Angriffspunkte gegen die Kündigung bestehen,
ob besonderer Kündigungsschutz in Betracht kommt,
welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage haben kann,
ob eine Abfindung, Freistellung, ein gutes Arbeitszeugnis oder offene Vergütung verhandelt werden können.
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung, ob sich weiteres Vorgehen lohnt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Nicht umfasst sind die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder die gerichtliche Vertretung. Diese Tätigkeiten können bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
Gerade bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig, da eine Kündigungsschutzklage regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.
Im Rahmen dieses Rechtsprodukts erhalten Sie eine arbeitsrechtliche Erstberatung zu Ihrer Kündigung. Ich prüfe mit Ihnen insbesondere:
ob die Klagefrist noch läuft,
ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sein kann,
ob formelle oder inhaltliche Angriffspunkte gegen die Kündigung bestehen,
ob besonderer Kündigungsschutz in Betracht kommt,
welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage haben kann,
ob eine Abfindung, Freistellung, ein gutes Arbeitszeugnis oder offene Vergütung verhandelt werden können.
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung, ob sich weiteres Vorgehen lohnt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Nicht umfasst sind die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder die gerichtliche Vertretung. Diese Tätigkeiten können bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
Benötigte Informationen und Dokumente
Bitte übersenden Sie möglichst: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung, Datum des Zugangs der Kündigung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, ungefähre Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb, Angaben zu Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit oder sonstigem Sonderkündigungsschutz, kurze Schilderung der Vorgeschichte.
Benötigte Antwortzeit
Für die Prüfung und Erstberatung benötige ich regelmäßig ca. 30 bis 45 Minuten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei besonders umfangreichen Unterlagen kann eine gesonderte Beauftragung erforderlich sein.
Zahlungsmodalitäten
Die Beratung erfolgt nach Zahlungseingang. Sie erhalten eine Rechnung über den vereinbarten Festpreis. Die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung wird nur nach gesonderter Beauftragung und Kostenaufklärung übernommen.