Rechtsberatung zum

Kündigungsschutzklage entwerfen - bundesweit durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anbieter: Rechtsanwalt Gerd Klier

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Sie haben eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Die Klagefrist von 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage läuft!

Ich fertige für Sie den Entwurf einer Kündigungsschutzklage, führe vorab mit Ihnen ein ausführliches Telefonat und sende Ihnen per E-Mail den Entwurf der Kündigungsschutzklage nebst Hinweisen zur Klage und dem Ablauf im Gerichtsverfahren.

Sie unterschreiben die Klage und reichen diese bei Ihrem Arbeitsgericht ein, durch Abgabe, Einwurf in den Gerichtsbriefkasten oder per Post.

Achtung: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Bei Sendung mit der Post zählt ebenfalls erst der Tag des Eingangs beim Arbeitsgericht!

Bei der Einreichung der Klage durch Sie übernehmen wir keine Haftung für die Einhaltung der Klagefrist.

So haben Sie einen von mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht erstellten Klageentwurf unter Beachtung der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung nebst Hinweisen zur eigenen Führung dieses Prozesses.

Wer keine Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, scheut häufig die Beauftragung des Rechtsanwalts (wegen der Kosten). Wenn Ihr Ziel eine Abfindung ist, können sie mit diesem Rechtsprodukt die Klage selbst einreichen und die Abfindung vor Gericht mit dem Arbeitgeber im ersten Gerichtstermin (Güteverhandlung) aushandeln. Dieses Angebot ist hierfür gedacht, dass Sie eine gute Ausgangsposition für diese Vergleichsverhandlungen haben.

Kommt es nicht zu einem Vergleich, empfehle ich Ihnen, dann doch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Im zweiten Gerichtstermin (Kammertermin) muss umfangreich schriftlich rechtlich und sachlich ausgeführt werden. Sollten Sie uns dann beauftragen, werden die Gebühren für den Entwurf der Kündigungsschutzklage auf die entstehenden gesetzlichen Gebühren/Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angerechnet.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat oder Prozesskostenhilfe erhält oder die Weiterbeschäftigung als Klageziel hat, sollte von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Hierfür haben wir ein gesondertes (kostengünstigeres) Angebot für eine Erstberatung zur Prüfung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage.

Sollten Sie uns im Ergebnis mit dieser Klage beauftragen, werden auch die Gebühren für dieses Rechtsprodukt auf die gesetzlichen Gebühren/Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für das Führen des Prozesses angerechnet.
Benötigte Informationen und Dokumente
1. die Kündigung und 2. Ihren aktuellen Arbeitsvertrag 3. Versicherungsnummer und Name Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden).
Benötigte Antwortzeit
Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen geschickt haben, vereinbaren wir zeitnah einen Telefontermin und besprechen ausführlich die Einzelheiten. Dies erfolgt in der Regel spätestens bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages. Im Anschluss erhalten Sie auf der Grundlage Ihrer Unterlagen und des Telefongesprächs den Entwurf Ihrer Kündigungsschutzklage an Ihre E-Mail-Adresse. Diesen müssen Sie unterschreiben und innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihrem Arbeitsgericht einreichen (abgeben, Gerichtsbriefkasten). Achtung: Bei Sendung mit der Post zählt nicht die Aufgabe zur Post, sondern das Datum des Eingangs beim Arbeitsgericht.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung wird eine Woche nach Absendung des Entwurfs der Kündigungsschutzklage an Ihre E-Mail-Adresse zur Zahlung fällig. Somit müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, sondern wir gehen in Vorleistung. Mit dem Klageentwurf ist das Rechtsprodukt abgeschlossen und Sie erhalten zusätzlich unsere Rechnung. Ob und in welchem Umfang diese für Ihre Steuererklärung relevant ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Sofern Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese Rechnung bei dieser zur Erstattung an Sie einreichen. Sollten Sie uns über das Rechtsprodukt hinaus beauftragen, müssten wir diese Tätigkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen.

Anbieter dieses Beratungsangebotes

Rechtsanwalt Gerd Klier Rechtsanwalt Gerd Klier

Klier & Schulze Rechtsanwälte

Anschrift
Sonnenallee 25
16816 Neuruppin
DEUTSCHLAND

Telefon: 03391-454011

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