AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2

12.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (2171 mal gelesen)
Der AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 investiert vorwiegend in Produkte des Neuen Marktes. Zu nennen sind hier etwa Computer- und Videospiele. In der Vergangenheit lockten die Vermittler des Fonds vielfach mit Versprechen nach hohen Renditen, die aus der Investition in diesen Fonds erwachsen sollten. Zum Teil war sogar von einer Kapitalgarantie die Rede.

Mittlerweile steht fest, dass der Fonds sich ganz anders entwickelte als ursprünglich in Aussicht gestellt. Mehreren Medienberichten zufolge kann der Fonds den Anlegern gerade einmal 5,5 % der Anlagesumme zurückzahlen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, macht vielen Anlegern nun wieder Hoffnung. Er weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kapitalanlageberater und Banken, die zur Investition in den AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 geraten haben, vielfach ihre Kunden getäuscht haben. Offenbar aus eigenen Provisionsinteressen haben sie die Risiken dieser Anlageform schlichtweg verschwiegen. So wurde etwa nicht auf die Gefahren einer unternehmerischen Beteiligung hingewiesen oder auf das real existierende Totalverlustrisiko. Fernerhin haben die Berater auch oftmals nicht über erhaltene Vermittlungsprovisionen aufgeklärt. All dies sind Umstände, so Cäsar-Preller, die den Berater zum Schadenersatz verpflichtet.

Geschädigte Anleger sollten sich daher von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de
www.caesar-preller.de