Abgasskandal: Auch Bayern verklagt VW auf Schadensersatz

03.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (522 mal gelesen)
Wegen des Abgasskandals rollt weiter eine Klagewelle auf VW zu. Als erstes Bundesland hat Bayern inzwischen angekündigt, VW wegen der Abgasmanipulationen zu verklagen. Baden-Württemberg und Hessen prüfen ebenfalls entsprechende Schritte.

„Der Schaden, der den VW-Aktionären durch die Manipulationen an Diesel-Motoren entstanden ist, ist enorm. Da ist es nur folgerichtig, wenn auch die Bundesländer als institutionelle Anleger klagen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Wie teuer der Abgasskandal für Volkswagen am Ende werden wird, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Etliche Anleger haben bereits Schadensersatzklagen eingereicht.

Hintergrund der Klagen ist, dass VW gegen seine Informationspflichten verstoßen haben könnte und eine Ad-hoc-Mitteilung zu den Abgasmanipulationen zu spät veröffentlicht hat. „Derartige Informationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, müssen unverzüglich veröffentlicht werden“, erklärt Cäsar-Preller. Zur Erinnerung: Als der Abgasskandal bekannt wurde, stürzte der Kurs der VW-Aktie regelrecht ab. Die Anleger haben dadurch bereits viel Geld verloren. Hinweise, dass die Konzernspitze schon früher von dem Einsatz der manipulierten Software gewusst habe, verdichteten sich zuletzt. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt inzwischen wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation.

Die Klagen gegen VW häufen sich. Auch die Klage Bayerns wertet Cäsar-Preller als weiteren Fingerzeig, dass VW gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch wenn der Konzern dies nach wie vor abstreitet. Bis die staatsanwaltlichen Ermittlungen zu einem Ergebnis führen, könnte es für die Anleger schon zu spät sein. „Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen könnten mögliche Forderungen schon am 18. September verjährt sein. Das hängt auch davon ab, welche Verjährungsfrist das Gericht ansetzt. Aktionäre, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten aber nicht zögern“, sagt Cäsar-Preller, der bereits Klagen für geschädigte Aktionäre eingereicht hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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