Abgasskandal – Auch Mercedes-Kunden können vom BGH-Hinweis profitieren

28.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (73 mal gelesen)
BGH-Beschluss erhöht Chance von VW-Kunden und Mercedes-Käufern auf Schadensersatz.

Der BGH hat vor wenigen Tagen im Abgasskandal klar und deutlich Stellung bezogen und unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. In dem Fall ging es um die Klage eines VW-Käufers gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagen. „Durch diesen Hinweisbeschluss des BGH haben sich nicht nur die Chancen auf Schadensersatz für VW-Käufer erhöht, der Beschluss ist auch für Mercedes-Kunden äußerst interessant“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 sollte der BGH am 27. Februar 2019 zu einem Verfahren im Abgasskandal entscheiden. Zu der Verhandlung ist es nicht gekommen, weil sich die Parteien zuvor noch auf einen Vergleich geeinigt haben. Der BGH ließ es sich aber nicht nehmen, klar und deutlich Stellung zu beziehen. In seinem Hinweisbeschluss teilte er mit, dass bei Fahrzeugen mit einen unzulässigen Abschalteinrichtung davon auszugehen sei, dass sie einen Sachmangel aufweisen. Dabei stehe auch ein Modellwechsel der Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs nicht entgegen, solange die Kosten für die Ersatzlieferung nicht unverhältnismäßig sind. Geklagt hatte ein Käufer eines VW Tiguan.

„Die Klage richtete sich zwar gegen den Händler, dürfte sich aber auch auf Schadensersatzforderungen direkt gegen VW positiv auswirken, da Volkswagen in der Regel behauptet, dass der Käufer überhaupt keinen Schaden erlitten habe“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Gewährleistungsansprüche gegen die Händler dürften bei VW-Fahrzeugen mit dem Motor des Typs EA189 in der Regel verjährt sein, da die Gewährleistungsfrist bei Neuwagen ab Tag des Kaufs bzw. Auslieferung des Fahrzeugs zwei Jahre beträgt.

Abgasmanipulationen sind aber nicht nur bei Volkswagen, sondern auch bei Mercedes ein Thema. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts muss Daimler europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen, von denen etwa 280.000 in Deutschland zugelassen sind. Der Rückruf umfasst verschiedene Mercedes-Modelle unterschiedlicher Baujahre. Zum Teil sind auch Fahrzeuge erfasst, die 2017 oder 2018 gebaut wurden. „In diesen Fällen können noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche direkt gegen Mercedes geprüft werden. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass Volkswagen die Kunden aufgrund der Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Auch gegen Mercedes gibt es mittlerweile erste Urteile. So hat das Landgericht Stuttgart z.B. kürzlich in drei Fällen entschieden, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb Schadensersatz leisten muss. „Das zeigt, dass auch gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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