Abgasskandal – Diesel von Audi und Porsche halten laut DUH Grenzwerte nicht ein

08.07.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (145 mal gelesen)
Verschiedene Diesel-Fahrzeuge von Porsche und Audi halten laut DUH-Messungen die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht ein.

Ein Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den zulässigen Grenzwert sogar trotz Software-Updates um das 2,4-fache. Das haben Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben, die sie mit ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) durchgeführt hat.

Die Messergebnisse belegen, dass Dieselmodelle von Porsche und Audi mit dem Motor EA897 und der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhalten und teilweise um ein Vielfaches überschreiten, wie die DUH am 2. Juli 2019 mitteilte. Getestet wurden die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb.

Ein Porsche Panamera mit der Abgasnorm Euro 5 wies demnach einen NOx-Ausstoß von 1498 mg/km bei Außentemperaturen zwischen 10 und 14 Grad auf. Der zulässige Grenzwert für Euro 5-Diesel von 180 mg NOx/km wurde damit um das 8,3-fache überschritten. Zwei untersuchte Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6, für die der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß bei 80 mg/km liegt, überschritten diesen Wert um das 3,6- bzw. 4.2-fache. Selbst nach einem Software-Update überschritt ein Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6 den Grenzwert immer noch um das 2,4-fache. Auch ein Audi SQ5 plus 3.0 TDI überschritt mit einem Stickoxid-Ausstoß von 441 mg/km denn zulässigen Grenzwert deutlich.

Obwohl die Grenzwerte überschritten werden, sei für verschiedene Modelle kein Rückruf angeordnet worden, kritisiert die DUH. „Werden die Grenzwerte selbst nach einem Software-Update nicht eingehalten, stellt sich natürlich die Frage, welchen Sinn ein ohnehin umstrittenes Software-Update überhaupt macht. Der Mangel wird dadurch offenbar nicht beseitigt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Daher können betroffene Audi- und Porsche-Kunden ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Auch bei Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Dieselmotor haben Gerichte inzwischen entschieden, dass die Verbraucher durch unzulässige Abschalteinrichtungen geschädigt wurden und daher Schadensersatzansprüche haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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