Abgasskandal erfasst VW Touareg – KBA ordnet Rückruf an

20.12.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 3 Min. (120 mal gelesen)
Der Abgasskandal hat VW weiter fest im Griff. Auch beim VW Touareg 3-Liter-Diesel wurde eine illegale Abschalteinrichtung entdeckt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf der betroffenen Modelle angeordnet.

Wie das KBA auf seiner Homepage mitteilt, wurden bei der Überprüfung des VW Touareg 3-Liter-Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 gleich zwei illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Demnach springt auf dem Prüfstand eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die aber im normalen Straßenverkehr überwiegend nicht eingeschaltet wird. Darüber hinaus sei bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt worden, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt. AdBlue wird dazu eingesetzt, den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Stickoxids zu mindern. 

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen hat das KBA nun den Rückruf angeordnet. Nach VW-Angaben handelt es sich dabei um die Touareg-Modelle der Baujahre 2014 bis 2017. Insgesamt werden nun 57.600 VW Touareg 3-Liter-Diesel in die Werkstätten zurückgerufen, davon 25.800 Fahrzeuge in Deutschland.

Überraschend kommt der Rückruf nicht. Schon im Sommer wurde der Porsche Cayenne wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Der Dieselmotor im Touareg hat baugleiche Teile wie der Cayenne. Nun ist es amtlich, dass auch beim VW-Geländewagen die Abgaswerte manipuliert wurden, um die zulässigen Emissionswerte einhalten zu können. „Selbst nachdem die Abgasmanipulationen vor gut zwei Jahren aufgeflogen sind, hat VW also weiterhin unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Das Image der Diesel-Fahrzeuge wird nachhaltig ramponiert und auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind kaum noch akzeptable Preise für Diesel-Fahrzeuge zu erzielen. Für das Fehlverhalten der Autobauer sollen die Kunden in Form von Wertverlust und drohenden Fahrverboten bezahlen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Allerdings können sich die Kunden gegen dieses Verhalten von VW wehren. Aktuelle Urteile zeigen, dass geschädigte VW-Kunden durchaus Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen können. „Der Kunde wurde über die Abgaswerte getäuscht. Durch die hohen Emissionswerte weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, der auch nicht einfach behoben werden kann, so dass Ansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus kann sich auch der Widerruf der Autofinanzierung anbieten. Der Widerruf ist möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformation verwendet hat. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt, so dass der Widerruf auch Jahre später noch möglich ist. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann den Wagen an die Bank und erhält sein Geld zurück. Auch wenn die Bank für die gefahrenen Kilometer einen Wertersatz verlangen kann, dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen lohnen. Bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, ist es zudem umstritten, ob die Bank überhaupt einen Wertersatz verlangen kann. Die Landgerichte Arnsberg und Berlin haben bereits entschieden, dass die Kreditverträge der VW Bank fehlerhaft sind, so dass sie widerrufen werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

 

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