Abgasskandal: Hinweisbeschluss des BGH stärkt Rechte der geschädigten Verbraucher

22.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Am 27. Februar hätte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 eine Klage im Abgasskandal verhandeln sollen. Die Verhandlung wurde nun abgesagt, weil sich beide Parteien noch verglichen haben, teilte der BGH am 22. Februar 2019 mit.

In dem  zu Grunde liegenden Fall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs geklagt. Das OLG Bamberg hat die Klage zurückgewiesen, weil dieses Modell des Tiguan nicht mehr gebaut werde und das Nachfolgemodell erhebliche Unterschiede aufweise. Daher könne VW  gar kein mangelfreies Neufahrzeug ausliefern.

Obwohl das OLG zu Gunsten von VW entschieden hat, ist es doch noch zu einem Vergleich gekommen und die BGH-Verhandlung geplatzt. „Das passt zur Taktik von VW, wegweisende Entscheidungen im Dieselskandal zu Gunsten der Verbraucher durch Oberlandesgerichte und erst recht durch den BGH zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Zudem dürfte ein deutlicher Hinweisbeschluss des BGH vom 8. Januar 2019 die Vergleichsbereitschaft bei VW erhöht haben. Wie der BGH darin mitteilte, sei bei Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen, weil die Gefahr bestehe, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen werde.

Zudem hat der BGH darauf hingewiesen, dass es die Einschätzung des OLG Bamberg, dass die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aufgrund des Modellwechsels unmöglich sei, für fehlerhaft halten könnte. Im Hinblick auf die vom Verkäufer vertraglich übernommene Beschaffungspflicht dürfte der mit einem Modellwechsel einhergehender Änderungsumfang für die Interessenslage des Verkäufers ohne Belang sein. Vielmehr dürfte es ihm um die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten gehen. Diese führe jedoch nicht zur Unmöglichkeit der Leistung, so der BGH.

„Auch wenn ein höchstrichterliches Urteil des BGH in diesem Fall ausbleiben wird, kann schon der Hinweisbeschluss als eine deutliche Niederlage für VW gewertet werden und sorgt für noch mehr Rückenwind bei Schadensersatzklagen gegen VW“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Forderungen gegen VW im Abgasskandal können in der Regel noch geltend gemacht werden, weil die Verjährung erst am 31.12.2019 eintritt.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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