Abgasskandal: KBA ruft Modelle der Mercedes C-Klasse zurück

18.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (68 mal gelesen)
Mercedes kommt im Abgasskandal nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus. Wie nun bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. Februar einen weiteren Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet.

Es geht um Modelle der Mercedes-C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018. Weltweit sollen rund 99.000 Fahrzeuge betroffen sein, von denen etwa 11.000 in Deutschland zugelassen sind.

Mercedes muss die Abschalteinrichtung entfernen und wird vermutlich auf ein Software-Update bei den betroffenen Fahrzeugen aufspielen wollen. Es ist nicht der erste Rückruf, der Mercedes im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen ereilt. Schon im vergangenen Jahr ordnete das KBA einen umfassenden Rückruf für diverse Mercedes-Modelle an, von dem europaweit ca. 700.000 Fahrzeuge und in Deutschland rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge betroffen sind. Das KBA hatte bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt.

Durch den weiteren Rückruf rutscht Mercedes noch weiter in den Abgasskandal. Der Autobauer hat bisher jedoch immer den Standpunkt vertreten, dass die Abschalteinrichtungen zulässig und notwendig sind, um den Motor z.B. vor Versottungsschäden zu schützen. Daher werden in zahlreichen Diesel-Modellen sog. thermische Fenster eingesetzt, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren, was zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führt.

Mit dieser Argumentation scheint Mercedes nicht durchzukommen, nachdem das KBA nun offenbar einen weiteren Rückruf angeordnet hat. Zuletzt musste Mercedes außerdem gleich in drei Verfahren empfindliche Niederlagen vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Das Landgericht hatte entschieden, dass es sich bei den Thermofenstern um illegale Abschalteinrichtungen handelt und Mercedes deshalb zum Schadensersatz verurteilt.

Der Abgasskandal könnte sich bei Mercedes noch ausweiten, denn Thermofenster kommen bei zahlreichen Diesel-Modellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 zum Einsatz. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. Das dürfte sich bei Mercedes nicht anders verhalten, zumal erste Urteile gegen Mercedes bereits vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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