Abgasskandal: Mercedes muss diverse Diesel-Modelle zurückrufen

25.10.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (109 mal gelesen)
Der Abgasskandal hat auch Mercedes erfasst. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) muss Daimler für verschiedene Diesel-Modelle einen verpflichtenden Rückruf durchführen.

Europaweit sind rund 700.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es etwa 280.000 Fahrzeuge.

Von dem Rückruf sind überwiegend Modelle der C-Klasse mit 1,6-Liter-Dieselmotor (OM 626), ML/GLE/GL/GLS mit 3,0-Liter-Dieselmotor (OM 642), GLC und V-Klasse mit 2,2-Liter-Dieselmotor (OM 651) sowie der Vito mit 1,6-Liter-Dieselmotor betroffen (OM 622). Von diesen Modellen sind Fahrzeuge eines bestimmten Produktionszeitraums betroffen. Sobald Mercedes entsprechende Software-Updates entwickelt hat und diese vom KBA freigegeben wurden, werden die Kunden angeschrieben, damit die Nachbesserung durchgeführt werden kann.

Mercedes steht auf dem Standpunkt, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht unzulässig, sondern notwendig sind, um den Motor vor Versottung zu schützen. Das KBA ist offensichtlich anderer Auffassung und hat den Rückruf angeordnet. „Viele Fahrzeughalter befürchten, dass Software-Updates sich negativ auf den Motor, auf seine Laufleistung oder den Verbrauch auswirken können. Zudem leidet das ohnehin ramponierte Image der Diesel-Fahrzeuge weiter, was sich auch im Wertverlust ausdrückt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Sollte Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, können sich die betroffenen Kunden dagegen wehren und beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. „Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass Verbraucher gute Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist nicht davon abhängig, ob die Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder um einen Benziner handelt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Landgericht Stuttgart hat bereits entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank wirksam erfolgt ist, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe (Az.: 25 O 73/18). Folge ist, dass der Verbraucher das Auto an die Bank geben kann und im Gegenzug seine geleisteten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhält.

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass der Widerruf ein geeignetes Instrument sein kann, um Wertverlust und Fahrverboten zu entgehen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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