Abgasskandal: Neue Hoffnung für VW-Käufer

06.01.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (394 mal gelesen)
In den USA erhalten die Käufer der von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Modelle großzügige Entschädigungen. Deutsche Käufer will Volkswagen hingegen nicht entschädigen und verweist auf unterschiedliche Gesetzeslagen. Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen zu sein. Denn auch in Deutschland könnte neuer Ärger auf den Autobauer zukommen.

Nach Medienberichten soll am Landgericht Braunschweig eine erste Musterklage gegen den Volkswagen-Konzern eingereicht worden sein. Dabei wird VW kein Sachmangel aufgrund des Einsatzes der Manipulationssoftware vorgeworfen. Vielmehr wird am Beispiel eines VW Eos argumentiert, dass aufgrund der Schummel-Software die Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeuge erloschen sei. Die Autos hätten also überhaupt nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Daher verlangen die Kläger die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises.

„Das Verfahren kann betroffenen VW-Käufern neue Hoffnung auf eine Rückabwicklung des Geschäfts und nicht nur auf bloße Nachbesserungen an den manipulierten Diesel-Motoren machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Hoffnung können auch andere Gerichtsentscheidungen machen. Insbesondere ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Regensburg sorgt für Aufsehen. Anfang des Jahres entschied das LG, dass ein betroffener Käufer die Lieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen könne und dafür nur den alten Wagen mit der Manipulationssoftware zurückgeben müsse. Eine Nutzungsentschädigung habe er nicht zu zahlen, so das Gericht. 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Wenn der VW-Konzern in Deutschland schon nicht freiwillig bereit ist, seine vom Abgasskandal betroffenen Kunden zu entschädigen, so können die Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die aktuelle Rechtsprechung ist mehr als ein Lichtblick – auch wenn das Urteil des Landgerichts Regensburg noch nicht rechtskräftig ist.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller nimmt bundesweit die Interessen geschädigter Kunden wahr.

 

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