Abgasskandal – Oberlandesgerichte Karlsruhe und Oldenburg sehen VW in der Schadensersatzpflicht

13.07.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (83 mal gelesen)
Die Erfolgsaussichten für Klagen im Abgasskandal dürften weiter gestiegen sein. Sowohl das OLG Karlsruhe als auch das OLG Oldenburg haben in Berufungsverfahren nun den Hinweis erteilt, dass sie Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen für berechtigt halten.

Aufgrund der Abgasmanipulationen haben etliche geschädigte Autokäufer Volkswagen bzw. die Konzerntöchter auf Schadensersatz verklagt. Vor den Landgerichten waren schon zahlreiche Klagen erfolgreich. Berufungen gegen die Urteile wurden häufig noch zurückgezogen, so dass die Entscheidung eines Oberlandesgerichts gegen VW bisher vermieden werden konnte. Das OLG Oldenburg und das OLG Karlsruhe haben nun aber deutlich zu erkennen gegeben, dass sie Schadensersatzansprüche gegen VW für berechtigt ansehen könnten.

Vor dem OLG Karlsruhe steht ein Berufungsverfahren an, nachdem das Landgericht Offenburg die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt hatte (Az.: 6 O 119/16). Das Landgericht hatte entschieden, dass dem Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware Schadensersatz gegen den Hersteller zusteht. Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Volkswagen hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Karlsruhe gab in einem Hinweis nun zu erkennen, dass deutlich mehr für eine Haftung von VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB spreche als dagegen. Zudem könnte auch eine Haftung aus § 831 BGH in Betracht kommen. „Das heißt, dass VW für seine Mitarbeiter haften könnte. Dieses ist wahrscheinlicher geworden, nachdem Volkswagen kürzlich einen hohen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptiert hat“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

In einen ähnlichen gelagerten Fall weist auch das OLG Oldenburg darauf hin, dass es davon ausgeht, dass das Landgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 826 BGB zu Recht bejaht habe. Heißt: Das OLG geht davon aus, dass VW aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Ob die Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten in Karlsruhe und Oldenburg tatsächlich stattfinden werden oder VW die Berufung zurückzieht, bleibt abzuwarten. „Schon die Hinweise der beiden Oberlandesgerichte sind deutliche Signale, dass es gute Aussichten gibt, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
 

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