Abgasskandal: Ohne Nachrüstung droht Diesel-Fahrzeugen die Stilllegung

28.07.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (187 mal gelesen)
Auch das noch. Als ob VW-Besitzer vom Abgasskandal nicht schon genug betroffen wären, droht ihnen auch noch die Stilllegung ihres Fahrzeugs, wenn sie es nicht rechtzeitig umrüsten lassen.

„Die betroffenen VW-Besitzer werden zur Umrüstung gezwungen, obwohl noch gar nicht feststeht, welche Auswirkungen das Update auf Leistung oder Verbrauch hat. Von einem möglichen Wertverlust ganz zu schweigen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Nach der Rückrufaktion hatten die Besitzer 18 Monate Zeit, das Software-Update installieren zu lassen. Für die ersten Fahrzeuge läuft diese Frist in Kürze ab. Betroffen ist zunächst der VW Amarok, für den die Rückrufe Ende Januar 2016 verschickt wurden. Andere Modelle mit manipulierten Diesel-Motoren werden demnächst folgen. Denn wie das Kraftfahrbundesamt erklärte, sei der Rückruf verbindlich, d.h. Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden, können nach Ablauf der Frist aus dem Verkehr gezogen werden.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der schon zahlreiche VW-Halter vertritt, sieht Zeit zum Handeln: „Es kann nicht sein, dass die Besitzer, die ihren VW-Diesel für viel Geld und im Glauben an niedrige Emissionswerte gekauft haben, nun vor der Wahl stehen, ihr Auto nachrüsten zu lassen oder zu Fuß zu gehen. Sie haben durchaus rechtliche Möglichkeiten, um gegen Hersteller oder Händler vorzugehen. Sie haben ihren Wagen unter falschen Voraussetzungen gekauft, die versprochenen Abgaswerte wurden nicht eingehalten. Ob sich dieser Mangel überhaupt beheben lässt, ist zweifelhaft.“

Die Käufer haben aber einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel. Daher sei es durchaus möglich, den Kaufvertrag anzufechten und den Kauf rückabzuwickeln. Auf diesen Standpunkt stehen zuletzt auch immer mehr Gerichte. Eine weitere Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben und das Geld zurückzuerhalten, kann auch der Widerruf des Autokredits sein. Viele Fahrzeuge wurden über einen Kredit bei der Autobank finanziert. Hat die Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, kann der Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Cäsar-Preller: „Bei einem erfolgreichen Widerruf wird dann auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher gibt das Auto zurück und erhält sein Geld bis auf einen Nutzungsersatz wieder.“ Möglich ist der Widerruf bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und die Bank fehlerhaft über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat.

 

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